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Arbeitsrecht

Neben Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht und den damit verbundenen rechtlichen Fragen.

Für Arbeitnehmer, insbesondere diejenigen, die nach Österreich eingewandert sind und hier zum ersten Mal einen Arbeitsvertrag abschließen, stellen sich regelmäßig Fragen zu den Ansprüchen, die ihnen aus ihrem Arbeitsverhältnis zustehen. Dazu zählen Gehalt, Urlaubsanspruch, Höchstarbeitszeiten oder auch wie man gegen eine ungerechtfertigte Kündigung oder Entlassung vorgehen kann.

Für Arbeitgeber stehen im Zusammenhang mit Fragen des Arbeitsrechts oftmals wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Welche Kosten kommen mit der Beschäftigung neuer Arbeitnehmer auf mich zu, wie gehe ich mit einem Betriebsrat in meinem Unternehmen um, wie formuliere ich einen korrekten Arbeitsvertrag, wie schütze ich mich gegen ungerechtfertigte Ansprüche meiner Arbeitnehmer und wie verteidige ich mich am besten vor dem Arbeits- und Sozialgericht.


Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber bei sämtlichen Fragen zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Wir beraten außergerichtlich und  vertreten unsere Mandanten vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Dadurch haben wir eine 360° Perspektive, um so das bestmögliche Ergebnis herauszuholen.

Für unsere Mandanten sind dabei insbesondere folgende Themenbereiche regelmäßig von besonderer Wichtigkeit:

Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen

Bei einer Kündigung oder einer Entlassung kann diese vom Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Hierbei kommt es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, das Bestehen eines Betriebsrats und den Grund an, aus dem die Kündigung oder Entlassung erfolgt ist. Wurde die Kündigung aus einem gesetzlich verpönten Motiv ausgesprochen oder ist sie sozialwidrig, kann diese beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden.

Geltendmachung von offenen Entgeltansprüchen oder Abwehr unzulässiger Forderungen

Nicht jede Kündigungsanfechtung und nicht jede Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis erfolgt berechtigterweise. Wir stehen Arbeitgebern bei der Abwehr unzulässiger Forderungen genauso zur Seite, wie bei der Planung von Maßnahmen zur Vermeidung von arbeitsgerichtlichen Prozessen.

Arbeitszeit

Normalarbeitszeit, Mehrstunden, Überstunden, Gleitzeit, Teilzeit, Arbeitspausen, Ruhezeiten, Feiertage usw. Die Regelungen zur Arbeitszeit sind ein Dickicht aus ineinander übergreifenden Bestimmungen aus Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag.

Wir helfen Ihnen hierbei nicht die Übersicht zu verlieren, damit Sie einerseits das erhalten, was Ihnen für Ihre geleistete Arbeit zusteht. Andererseits unterstützen wir Arbeitgeber damit die Regelungen zur Arbeitszeit korrekt eingehalten werden können und keine Strafen nach Überprüfungen durch das Arbeitsinspektorat befürchtet werden müssen.

Arbeits- uns Sozialgericht

Arbeits- und Sozialgerichte sind beispielsweise immer dann zuständig, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt, sei es im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder dessen Anbahnung oder aber auch bei betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen, oft im Zusammenhang mit einem Betriebsrat.

Wir stehen Ihnen als versierte und erfahrene Vertreter bei sämtlichen Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht zur Verfügung.

Vereinbaren Sie hier Ihren Termin für ein Erstgespräch.

Pramergasse 21
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