Skip to main content

Österreichische Staatsbürgerschaft

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf zwei Arten erworben werden, entweder durch Abstammung von einem österreichischen Staatsbürger oder durch Verleihung. In besonderen Fällen, wie einer Putativstaatsbürgerschaft oder als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus kann die Staatsbürgerschaft aber auch durch Anzeige erworben werden. 

Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen zum österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht als verlässlicher Partner zur Seite. Von der gründlichen Vorbereitung der Antragstellung über die Terminvereinbarung bei der Staatsbürgerschaftsbehörde bis zur Begleitung zum Antragstermin und der erforderlichen Korrespondenz übernehmen wir die gesamte Antragsabwicklung für Sie.

Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft 

Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Verleihung ist in den meisten Fällen die letzte Stufe im Rahmen eines viele Jahre dauernden Integrationsprozesses in Österreich. Die Voraussetzungen, die für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfüllt werden müssen, sind sehr hoch und müssen vor jeder Antragstellung genau geprüft werden. Die wichtigsten Punkte sind ein ausreichend langer, durchgehender und rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich sowie ein gesicherter Lebensunterhalt.

Neben der ausreichenden Aufenthaltsdauer in Österreich und dem erforderlichen Mindesteinkommen müssen Bewerber für die österreichische Staatsbürgerschaft aber auch eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (zumindest auf B1 – Niveau), keine schwerwiegende Vorstrafe, keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit, eine bejahende Einstellung zur Repbulik Österreich und einiges mehr.

Alle erforderlichen Voraussetzungen werden von den Staatsbürgerschaftsbehörden genau geprüft. Im Rahmen der Beantragung der Verleihung der Staatsbürgerschaft sind daher zahlreiche Unterlagen vorzulegen, um die Verleihungsvoraussetzungen gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde zu belegen. Das reicht von allgemeinen persönlichen Dokumenten wie Reisepass und Geburtsurkunde über detaillierte Nachweise des Einkommens und der regelmäßigen Ausgaben bis zur Auflistungen sämtlicher Aufenthalte außerhalb Österreichs und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder.

Aber selbst wenn alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorgelegt wurden und die Staatsbürgerschaftsbehörde positive Signale gibt, bedeutet das noch nicht, dass Anträge auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft problemlos genehmigt werden können. In Fällen stehen Verleihungshindernisse, wie eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit der Verleihung der Staatsbürgerschaft entgegen. Dafür genügen manchmal sogar schon bereits mehrere Jahre zurückliegende Verkehrsstrafen, sofern diese eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten.

In vielen Fällen kann aber auch bei einer abweisenden Entscheidung der Staatsbürgerschaftsbehörde durch die Einbringung eines Rechtsmittels, das in Regel ein Verfahren vor dem zuständigen Landesverwaltungsgericht zur Folge hat, noch eine Änderung der Entscheidung herbeigeführt werden. Wir stehen Ihnen für die Vorbereitung und Durchführung von Rechtmittelverfahren in Staatsbürgerschaftsfragen als verlässlicher Partner zur Seite.

Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen im besonderen Interesse der Republik Österreich

Menschen, die überdurchschnittliche Leistungen auf sportlichem, wirtschaftlichem, wissenschaftlichen oder kulturellem bzw künstlerischen Gebiet erbracht haben, können nach einem entsprechendem Beschluss der österreichischen Bundesregierung die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn dies im besonderen Interesse der Republik Österreich liegt.

Wir beraten und begleiten solch außergewöhnlich erfolgreiche Menschen bei der Vorbereitung und Begründung ihrer Antragstellung auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Dazu zählt eine grüngliche Analyse der bisherigen und noch zu erwartenden Erfolge im persönlichen Spezialgebiet, eine detaillierte Planung und Vorbereitung des Antragsprozesses und der erforderlichen Antragsunterlagen sowie die Abwicklung sämtlicher Kontakte zu den zuständigen Behörden.

Opfer des Nationalsozialismus

Darüber hinaus begleiten wir auch regelmäßig Mandanten bei dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige als Nachkommen von Verfolgten und Opfern des Nationalsozialismus in Österreich. Hierbei arbeiten wir mit historischen Quellen und erstellen detaillierte Antragsbegründungen anhand des bestehenden Quellenmaterials.

Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft (Doppelstaatsbürgerschaft)

Der Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft bedeutet grundsätzlich, dass die österreichische Staatsbürgerschaft aufgegeben werden muss. Doppelstaatsbürgerschaften sind grundsätzlich nicht zulässig. Wenn man aber nachweisen kann, dass die Beibehaltung – auch im Fall des Erwerbs einer fremden Staatsbürgerschaft – aufgrund von bereits erbrachten oder noch zu erwartenden Leistungen im Interesse der Republik Österreich liegt, kann die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bewilligt werden. In Ausnahmefällen und nur wenn man nachweisen kann, dass die Beibehaltung im Interesse der Republik Österreich liegt, ist eine Doppelstaatsbürgerschaft möglich. 

Vereinbaren Sie hier Ihren Termin für ein Erstgespräch.

Pramergasse 21
1090 Wien

© Dr. Alexander Raidl. All rights reserved.
Powered by Nail It.