Vorbereitung der Immigration
Der Entschluss sein bisherigen Wohnort aufzugeben und in ein anderes Land umzuziehen braucht Entschlossenheit, Kraft und vor allem auch gründliche Information. Wir haben uns auf die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Einwanderung und Aufenthalt in Österreich spezialisiert und betreuen und beraten unsere Mandanten hierzu umfassend. Von der Idee nach Österreich einzuwandern, über die Beantragung eines Aufenthaltstitels über die Abwicklung des Behördenkontakts bis zur Erreichung des Rechts auf Daueraufenthalt stehen wir unseren Mandanten zu Seite.
Rot-Weiß-Rot – Karte und andere Aufenthaltstitel
Menschen, die weder eine österreichische, noch eine EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen für einen dauerhaften Aufenthalt in Österreich (mehr als sechs Monate) einen Aufenthaltstitel. Sofern keine familiären Beziehungen nach Österreich bestehen und auch kein Asyl gewährt werden kann, kann durch den Nachweis der Ausbildung und der beruflichen Qualifikation eine Rot-Weiß-Rot – Karte erlangt werden. Dies ist ein Aufenthaltstitel und eine Beschäftigungsbewilligung in einem Dokument.
Zur Erlangung dieses Dokuments muss zunächst ein Arbeitgeber in Österreich gefunden oder ein Unternehmen gegründet werden (wobei hierbei relativ hohe Investitionen notwendig sind) und dann müssen zahlreiche Unterlagen und Dokumente vorbereitet und den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Die Bearbeitung eines solchen Antrags dauert dann in der Regel einige Wochen bis zu Monaten.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei der Vorbereitung und übernehmen für sie die Abwicklung des Beantragungsprozesses für eine Rot-Weiß-Rot – Karte oder andere Aufenthaltstitel.
Bescheidbeschwerde und andere Rechtsmittel
Gerade im Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht kommt es immer wieder vor, dass die Behörde unerwartete Probleme bereitet. Sei es, dass sehr kurzfristig schwierig zu erlangende Dokumente nachgereicht werden müssen oder dass Anträge über Wochen und Monate nicht bearbeitet werden. Manchmal passiert es auch, dass begründete Anträge abgewiesen und Antragsteller sich dadurch in existenzieller Bedrohung befinden können.
Wir stehen unseren Mandanten in solchen Situationen als verlässlicher Partner zur Seite. Manchmal genügt schon ein kurzer Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter, in anderen Fällen müssen Rechtsmittel wie Bescheidbeschwerden, Säumnisbeschwerden oder Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden, um die Entziehung von Aufenthaltstiteln oder die Erlassung von Rückkehrentscheidungen zu verhindern.
Wir haben unseren Schwerpunkt auf der Führung von Verwaltungsverfahren vor Einwanderungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie von uns dort bestens vertreten werden.