Zum Hauptinhalt springen
30 März, 2026

Rot-Weiß-Rot – Karte durch Investment

Türe Rot-Weiß-Rot

Kann ich durch ein Investment in Österreich eine Rot-Weiß-Rot – Karte erhalten und wenn ja, welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?

Rot-Weiß-Rot – Karte für selbständige Schlüsselkräfte

Personen aus Drittstaaten, die als selbstständige Unternehmer in Österreich tätig werden wollen, steht die Möglichkeit offen, eine Rot-Weiß-Rot – Karte als selbstständige Schlüsselkraft zu erhalten. Dazu muss die selbständige Tätigkeit einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen bringen, der über den betrieblichen Nutzen hinausgeht. Vereinfacht gesagt muss das Unternehmen also Mehrwert bringen, der über dem reinen Gewinn des Unternehmers steht.

Was gilt als gesamtwirtschaftlicher Nutzen und wie hoch muss das Investment sein?

  • Mit der beabsichtigten Erwerbstätigkeit ist der Transfer von Investitionskapital in Höhe von zumindest € 100.000,00 verbunden, oder
  • die beabsichtigte Erwerbstätigkeit schafft neue Arbeitsplätze oder sichert bestehende Arbeitsplätze, oder
  • mit der Niederlassung ist ein Transfer von Know-How und die Einführung neuer Technologien verbunden, oder
  • das Unternehmen hat Bedeutung für eine ganze Region.

Was bedeutet das?

Anders als bei den anderen Rot-Weiß-Rot – Karten gibt es für selbstständige Schlüsselkräfte kein Punktesystem. Die Beurteilung, ob eine oder mehrere der erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt durch das örtlich zuständige Arbeitsmarktservice, das hierüber ein Gutachten erstellt. Da die oben genannten Begriffe zum Teil interpretationsbedürftig sind, spielt das Arbeitsmarktservice hierbei eine sehr wichtige Rolle. So bedeutet Investitionskapital zum Beispiel, dass das Investment in das Unternehmen eingebracht worden sein muss und am besten auch schon ausgegeben wurde bevor der Antrag für den Aufenthaltstitel gestellt wird. Bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen müssen zum Beispiel mehr als 5 Arbeitsplätze geschaffen werden, damit der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. All das ergibt sich aber nicht direkt aus dem Gesetz. Die Entscheidung liegt in der Regel beim Arbeitsmarktservice.

Wie bereite mich mich am besten auf den Antrag für eine Rot-Weiß-Rot – Karte als selbstständige Schlüsselkraft vor?

Damit der Antrag auf Erteilung einer Rot-Weiß-Rot – Karte als selbständige Schlüsselkraft Aussicht auf Erfolg hat, ist eine gründliche Vorbereitung notwendig. So sind neben den üblichen Antragsunterlagen (wie Reisepass, Passfoto und Nachweis der Krankenversicherung in Österreich) auch detaillierte Nachweise vorzulegen, aus denen sich der gesamtwirtschaftliche Nutzen des geplanten Unternehmens ableiten lässt. Dazu zählen ein detaillierter Businessplan, Nachweise über den Transfer von Investitionskapital (Bankbestätigungen, Rechnungen, Verträge etc), Unternehmensunterlagen (Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Gewerbeberechtigung) sowie der Nachweis, dass der Antragsteller wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung des Unternehmens ausüben kann (als Mehrheitseigentümer oder mit einer Sperrminorität).

Wo stelle ich den Antrag?

Zuständig ist die Einwanderungsbehörde des Amtes der Landesregierung, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. In Wien ist das das Business Immigration Office der MA 35. Personen, die über keinen Wohnsitz in Österreich verfügen oder nicht visumfrei nach Österreich einreisen können, müssen den Antrag für eine Rot-Weiß-Rot – Karte als selbstständige Schlüsselkraft, durch Investment, bei der für ihren Wohnort zuständigen österreichischen Botschaft einbringen. Nähere Informationen dazu finden sich beim österreichischen Außenministerium.

Dr. Alexander Raidl, BA

Pramergasse 21, 1090 Wien

Pramergasse 21
1090 Wien

© Dr. Alexander Raidl. All rights reserved.
Powered by Nail It.