Gesetzliche Änderungen bei Familienzusammenführung

Im August 2026 haben sich die gesetzlichen Regelungen zur Familienzusammenführung für Personen mit internationalem Schutz in Österreich (Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte) grundlegend geändert. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für Familienangehörige
Familienangehörige von Personen, denen in Österreich Asyl oder subsidiärer Schutz (dieser muss seit mindestens 2 Jahren in Österreich bestehen) gewährt wurde können nunmehr eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus erhalten. Diese bietet ein Aufenthaltsrecht samt uneingeschränktem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Als Familienangehörige gelten Ehegatten und eingetragene Partner (die Ehe muss bereits vor Einreise des Zusammenführenden in Österreich bestanden haben und die Ehegatten müssen zumindest 21 Jahre alt sein), Eltern bei unbegleiteten Minderjährigen sowie minderjährige, ledige Kinder.
Quotenpflicht bei Familienzusammenführung
Neu ist, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Familienangehörige einer Quotenpflicht unterliegt. Diese Quote wird von der Bundesregierung für jedes Kalenderjahr festgelegt. Darin wird geregelt, wie viele Aufenthaltstitel in diesem Jahr maximal erteilt werden dürfen. Wie hoch die Quote im Jahr 2026 sein wird, steht derzeit noch nicht fest.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Auch für die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für Familienangehörige von Personen, die in Österreich internationalen Schutz genießen, müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln erfüllt werden. Diese sind:
- Nachweis eines ausreichenden gesicherten Lebensunterhalts bzw ausreichender finanzieller Mittel
- umfassender Krankenversicherungsschutz in Österreich
- Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft
- keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
Wenn der Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb von 3 Monaten ab Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt wird, werden diese Voraussetzungen nicht überprüft.
Gibt es Ausnahmen von der Quotenpflicht bei der Familienzusammenführung?
Ja, dazu muss aber ein gesonderter Antrag gestellt werden, indem mit dem Recht auf Privat- und Familienleben argumentiert wird. Die zuständige Behörde muss dann gesondert prüfen, ob durch die Einhaltung der Quotenpflicht dieses Recht verletzt wird. Nur wenn das der Fall ist, kann die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus quotenfrei an die Familienangehörigen erteilt werden.
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