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20 Mrz, 2023

Rot-Weiß-Rot – Karte und Schwangerschaft

Bauch von Schwangerer

Welche Auswirkungen haben Schwangerschaft und Karenz auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte und ist eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts möglich?

Mariana stammt ursprünglich aus Kolumbien. Sie hat in Bogota Pharmazie studiert und nach ihrem Studium als Wissenschaftlerin an der nationalen Universität von Kolumbien gearbeitet. Aufgrund einer Anzeige in einem Fachmagazin erfährt Mariana von einer offenen Stelle bei einem Pharmaunternehmen in Österreich, die perfekt zu ihrem Profil passen würde. Da Mariana nichts in Kolumbien hält und sie schon immer eine Zeit lang in Europa leben wollte, bewirbt sie sich für die Stelle, die sie dann auch tatsächlich erhält.

Da Mariana sehr gut ausgebildet ist und fließend Englisch spricht, erhält sie in Österreich eine Rot-Weiß-Rot – Karte als besonders hochqualifizierte Arbeitskraft und kann schon einige Wochen nach der Antragstellung in ihrem neuen Job beginnen.

An ihrem neuen Arbeitsplatz lernt Mariana Peter kennen, in den sie sich auf den ersten Blick verliebt und beginnt eine Liebesbeziehung mit ihm. Einige Wochen später ist Mariana schwanger. Als sie das Peter mitteilt, will er davon nichts wissen und bricht den Kontakt mit Mariana ab. Mariana entscheidet sich, ihr Kind allein großzuziehen, will aber unbedingt in Österreich bleiben und auch ihren neuen Job, der ihr viel Freude bereitet, behalten.

Verlust des Aufenthaltstitels wegen Schwangerschaft?

Eine Rot-Weiß-Rot – Karte ist in den ersten zwei Jahren nach der Erteilung auf die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber beschränkt. Wenn Mariana also ihren Job verliert, würde sie damit auch die Voraussetzungen für die Erteilung der Rot-Weiß-Rot – Karte verlieren (siehe dazu dieser Artikel).

Sobald Mariana aber ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft informiert, kann sie bis 4 Monate nach der Entbindung bzw Inanspruchnahme von Karenz bis 4 Wochen nach Ende der Karenz nicht mehr gekündigt werden. Mariana muss also vorerst nicht befürchten, dass sie durch eine Kündigung durch ihren Arbeitgeber ihren Aufenthaltstitel verliert.

Wie ist die Situation während des Mutterschutzes oder der Karenz?

Werdende Mütter dürfen grundsätzlich in den letzten 8 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Diese Zeiten gelten als vollwertige Dienstzeiten und beenden das Dienstverhältnis nicht.

Auch durch eine Karenz wird das Arbeitsverhältnis nicht unterbrochen. Es bleibt unverändert aufrecht, es ruhen aber die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Entgeltpflicht des Arbeitgebers. Das heißt durch die Karenz fallen auch die Voraussetzungen für den Erhalt einer Rot-Weiß-Rot – Karte nicht weg (solange kein Mindestentgelt für den Erhalt der Rot-Weiß-Rot – Karte vorgesehen ist).

Beantragung einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus

Wenn Mariana zwei Jahre lang eine Rot-Weiß-Rot – Karte gehabt hat, steht ihr dann grundsätzlich auch die Möglichkeit offen, eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus zu beantragen. Hierfür muss sie nachweisen, dass sie innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung zumindest 21 Monate lang unter den Voraussetzungen für die Rot-Weiß-Rot – Karte beschäftigt war. Zeiten des Beschäftigungsverbots während der Mutterschaft und der Karenz sind ausdrücklich davon mitumfasst.

Dabei ist aber zu beachten, dass auch bei der Beantragung der Rot-Weiß-Rot – Karte Plus die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln erfüllt sein müssen. Eine dieser Voraussetzungen ist der Nachweis eines ausreichend gesicherten Lebensunterhalts. Auch wenn Ansprüche auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich als regelmäßige Einkünfte zu berücksichtigen sind, muss Mariana die Schwellenwerte des Ausgleichszulagenrichtsatzes erreichen. Sollten die regelmäßigen Einkünfte dafür nicht ausreichen, müsste Mariana ihren ausreichend gesicherten Lebensunterhalt auch durch vorhandene Sparguthaben nachweisen.

Dr. Alexander Raidl, BA

Pramergasse 21, 1090 Wien

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