Aufenthaltsbewilligung für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer („Intra Corporate Transferees – ICT“)
Wie können Intra Corporate Transferees – ICT legal in Österreich beschäftigt werden?
Jason ist amerikanischer Staatsbürger und arbeitet seit 8 Monaten als Trainee in einem großen Pharmakonzern aus den USA. Im Rahmen seines Traineeships ist Jason verpflichtet mindestens 6 Monate bei einem europäischen Tochterunternehmen mitzuarbeiten, um so die internationale Ausrichtung seines Arbeitgebers besser kennenzulernen.
Jason werden mehrere Traineeship-Positionen in Europa angeboten, wobei seine Wahl schlussendlich auf Wien fällt, weil ein Teil seiner Familie ursprünglich aus Österreich stammt. Welche Voraussetzungen muss Jason nun erfüllen, um seine Tätigkeit als Trainee in Österreich aufnehmen zu können?
Für wen ist eine Aufenthaltsbewilligung für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer möglich?
Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die für einen international tätigen Dienstgeber arbeiten und vorübergehend in einer oder mehreren Niederlassungen in einem EU-Mitgliedsstaat beschäftigt werden, können für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht solch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der betreffende Arbeitnehmer als Führungskraft, Spezialist oder Trainee beschäftigt wird. Ein Spezialist oder eine Führungskraft muss bereits 9 Monate (ein Trainee 6 Monate) im Unternehmen beschäftigt gewesen sein, bevor die Aufenthaltsbewilligung beantragt werden kann.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Aufenthaltsbewilligung für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer erteilt werden kann?
Zunächst muss der betreffende Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Arbeitgeber und ein Abordnungsschreiben (Arbeitsbedingungen für die Dauer des Transfers sowie eine Rückkehrgarantie in eine Niederlassung mit Sitz außerhalb der EU) vorweisen können. Dadurch muss auch nachgewiesen werden, dass der Arbeitnehmer nach dem Ende seiner Entsendung in eine Niederlassung des Unternehmens zurückkehren kann, die in einem Drittstaat (also außerhalb der EU) liegen muss.
Der Arbeitgeber muss die in Österreich herrschenden Mindeststandards bezüglich Entgelt, Urlaub und Höchstarbeitszeit einhalten und der Arbeitnehmer muss auch ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Darüber hinaus darf die Niederlassung in Österreich nicht von einem Streik betroffen sein, es müssen die möglicherweise bestehenden Voraussetzungen zur Ausübung eines reglementierten Berufs erfüllt werden und der Arbeitgeber darf in den letzten zwölf Monaten nicht mehrfach gegen die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verstoßen haben. Schließlich darf auch die Niederlassung im Inland nicht nur zu dem Zweck gegründet worden sein, um die Einreise von transferierten Arbeitnehmern zu erleichtern und die Niederlassung muss eine echte Geschäftstätigkeit ausüben und darf nicht in Insolvenz sein.
Darüber hinaus müssen auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln erfüllt sein (gesicherter Lebensunterhalt, Krankenversicherung, keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit) wobei der Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft nicht erbracht werden muss.
Wie läuft die Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung für Intra Corporate Transferees – ICT ab?
Grundsätzlich muss der Antrag von dem betreffenden Arbeitnehmer persönlich bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft, Konsulat) gestellt werden. Wenn der betreffende Arbeitnehmer ohne Visum nach Österreich einreisen kann, kann der Antrag aber auch im Inland bei einer Einwanderungsbehörde gestellt werden.
Zusammen mit dem Antrag muss eine Arbeitgebererklärung vorgelegt werden, in der der Arbeitgeber nähere Informationen zum Betrieb und der geplanten Beschäftigung des Antragstellers erteilt.
Nach Prüfung sämtlicher Antragsunterlagen hat die zuständige Einwanderungsbehörde den Antrag an das Arbeitsmarktservice (AMS) zu übermitteln, das ein Gutachten über das Vorliegen der arbeitsmarktrelevanten Voraussetzungen erstellt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird dieses Gutachten an die Niederlassungsbehörde übermittelt, die die Aufenthaltsbewilligung dann erteilt.
Zusammenfassung
Für Jason bedeutet das also, dass er bereits vor seiner Einreise und dem Beginn seines Traineeships in Österreich einen Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung als Intra Corporate Transferees – ICT bei der österreichischen Botschaft in den USA stellen muss. Unterlagen wie die Arbeitgebererklärung oder ein Abordnungsschreiben, die zusammen mit dem Antrag vorgelegt werden müssen, werden Jason dabei von der österreichischen Niederlassung des Konzerns zur Verfügung gestellt.
Die Behörde muss nach der Antragstellung innerhalb von 8 Wochen eine Entscheidung über den Antrag von Jason treffen. Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligung sind möglich, wobei die Gesamtaufenthaltsdauer für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer 3 Jahre und bei Trainees 1 Jahr nicht überschreiten darf.
Nach Überwindung sämtlicher bürokratischer Hürden kann Jason sein Traineeship in Österreich schlussendlich beginnen. Da es ihm in Wien sehr gut gefällt verlängert er dieses sogar um weitere 6 Monate, wofür ihm rasch und unkompliziert von Seiten der Behörde auch eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung erteilt wird.
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