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23 Aug, 2022

Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine

Mittels Verordnung vom 11. März 2022 wurde für Vertriebene aus der Ukraine, die aufgrund des Krieges in der Ukraine ihre verlassen mussten, ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich gewährt.

Oxana ist ukrainische Staatsbürgerin. Sie hat in Kyiv ein Wirtschaftsstudium absolviert und arbeitet bereits seit mehreren Jahren im Management von Hotels auf der ganzen Welt. Zu dem Zeitpunkt als im Februar 2022 der Krieg in der Ukraine ausbrach, arbeitete Oxana in einem Luxushotel in Dubai.

Oxana hatte bereits seit längerer Zeit geplant nach Wien zu kommen, um eine Zeit lang im Management eines Ringstraßenhotels zu arbeiten. Sie reiste im Mai 2022 nach Österreich ein und stellte kurz darauf einen Antrag auf Erteilung einer Rot-Weiß-Rot – Karte als sonstige Schlüsselkraft.

Einige Wochen später erhielt Oxana von der Einwanderungsbehörde die Verständigung, dass die Behörde ihren Antrag voraussichtlich ablehnen wird, weil Oxana als ukrainischer Staatsbürgerin, die nach dem 24.2.2022 nach Österreich eingereist war, bereits aufgrund der Vertriebenen-Verordnung ein Aufenthaltsrecht in Österreich zukommt. Die Beantragung eines Aufenthaltstitels, wie einer Rot-Weiß-Rot – Karte sei daher nicht zulässig. Das ist für Oxana nicht nachvollziehbar, weil sie ja nicht als Flüchtling, sondern als regulärer Immigrant nach Österreich gekommen ist.

Wer ist von der Vertriebenen-Verordnung umfasst?

Die Vertriebenen Verordnung gilt sowohl für ukrainische Staatsangehörige mit einem Wohnsitz in der Ukraine, als auch für Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die aufgrund des bewaffneten Konflikts ab dem 24.2.2022 aus der Ukraine vertrieben wurden. Außerdem sind auch Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder oder sonstige Verwandte, die in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben) von diesen Personen von der Verordnung erfasst.

Darüber hinaus gilt die Verordnung auch für Ukrainer, die am 24.2.2022 über einen gültigen Aufenthaltstitel in Österreich verfügt haben, der aber nicht verlängert oder entzogen wurde oder wenn sie sich rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben.

All diesen Personen kommt zumindest bis 3.3.2023 ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich zu. Dieses erlischt aber, wenn die betreffende Person Österreich nicht bloß kurzfristig verlässt.

Für wen bestehen Ausnahmen von der Anwendbarkeit der Vertriebenen-Verordnung?

Ausnahmen von der Vertriebenen-Verordnung bestehen für Personen, die Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Übereinkünfte begangen haben. Oder auch für Personen, die schwere Verbrechen begangen haben oder sich Handlungen zuschulden kommen haben lassen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen; oder wenn sie eine Gefahr für die Sicherheit des Aufnahmestaates oder die Allgemeinheit bedeuten.

Was geschieht, wenn das Aufenthaltsrecht nach der Vertriebenen-Verordnung ausläuft?

In der Verordnung selbst ist vorgesehen, dass sich diese automatisch um sechs Monate, längstens jedoch um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht beendet wird. Darüber hinaus ist gesetzlich auch ausdrücklich vorgesehen, dass wenn bewaffnete Konflikt andauert und eine dauerhafte Integration für Vertriebene aus der Ukraine erforderlich werden sollte, kann ein Aufenthaltstitel in Österreich ermöglicht werden, selbst wenn die dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen an sich nicht vorliegen.

Für Oxana bedeutet das, dass sie sich nun der mühseligen Bürokratie der österreichischen Einwanderungsbehörden stellen und diesen erklären muss, warum sie nicht unter die Vertriebenen-Verordnung fällt und daher als regulärer Immigrant einzustufen ist. Oxana ist aber sehr optimistisch, dass ihr das gelingen wird.

Dr. Alexander Raidl, BA

Pramergasse 21, 1090 Wien

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