Notwendiges Einkommen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Wie hoch muss dass Einkommen sein, damit die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden kann?
Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Neben einem ausreichend langen Aufenthalt in Österreich und einigen allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen (wie Straffreiheit für schwerwiegende Delikte oder einer bejahenden Einstellung zur Republik Österreich) muss ein ausreichend gesicherter Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Wie dieser berechnet wird und welche Einkünfte und Ausgaben konkret berücksichtigt werden müssen, wird hier beantwortet.
Die rechtlichen Voraussetzungen des Einkommens für Staatsbürgerschaft
Die österreichische Staatsbürgerschaft darf nur an Personen verliehen werden, die ihren Lebensunterhalt in Österreich durch ein entsprechendes Einkommen und ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen decken können und dieses ausreichend abgesichert haben.
Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz enthält eine genaue Regelung, wie die Behörde zu berechnen hat, ob der Lebensunterhalt und damit in erster Linie das Einkommen eines Antragstellers ausreichend gesichert ist. Dazu muss der Antragsteller feste und regelmäßige, eigene Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen haben. Diese Ansprüche muss der Antragsteller für einen Zeitraum von insgesamt 36 Monaten innerhalb der letzten 6 Jahre vor Antragstellung nachweisen, wobei die letzten sechs Monate vor der Antragstellung auf jeden Fall miteinbezogen werden.
Das bedeutet also, dass ein Antragsteller zum Nachweis seines ausreichenden Lebensunterhalts die besten 30 Monate der letzten 5,5 Jahre vor Antragstellung heraussuchen und dafür die entsprechenden Einkommensnachweise der Behörde vorlegen muss. Außerdem sollten in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung ebenfalls ausreichend hohe Einkünfte vorliegen, weil diese jedenfalls in die Bewertung durch die Behörde miteinbezogen werden.
Wie hoch müssen die regelmäßigen Einkünfte sein?
Wie hoch müssen die regelmäßigen Einkünfte nun aber sein, damit die Behörde diese als gesicherten Lebensunterhalt anerkennt? Die Antwort darauf findet sich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Dort sind die Richtsätze für den Anspruch auf eine Ausgleichszulage zu Pensionen aus der Pensionsversicherung geregelt. Die Einkünfte des Antragstellers müssen, ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen, in einem Zeitraum von (den besten) 36 Monaten in den letzten 6 Jahren vor der Antragstellung zumindest dem Durchschnitt der Richtsätze der letzten drei Jahre vor der Antragstellung entsprechen. Diese Richtsätze ändern sich jährlich. 2021 beträgt der Richtsatz für Alleinstehende € 1.000,48, für Ehepaare € 1.578,36 und für jedes Kind zusätzlich € 154,37.
Wie kann ich meinen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen?
Zum Nachweis für den gesicherten Lebensunterhalt können Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, arbeitsrechtliche Vorverträge, Bestätigungen über Pensions- oder sonstige Versicherungsleistungen, der Nachweis über den Bezug von Kinderbetreuungsgeld oder Nachweise des eigenen Vermögens in ausreichender Höhe vorgelegt werden. Unterhaltsansprüche werden aber nur dann berücksichtigt, wenn diese gesetzlich begründet sind. Leistungen aus Unterhaltsverträgen oder freiwillige Zuwendungen und Geldgeschenke (auch wenn diese regelmäßig erfolgen), können hingegen nicht für den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts herangezogen werden.
Wie werden regelmäßige Aufwendungen berücksichtigt?
Die festen und regelmäßigen eigenen Einkünfte des Antragstellers werden durch regelmäßige Aufwendungen verringert. Zu diesen regelmäßigen Aufwendungen zählen Miete, Kreditzahlungen, Pfändungen und Unterhaltszahlungen an Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Diese regelmäßigen Aufwendungen sind vom Nettoeinkommen abzuziehen, wobei eine sogenannte „freie Station“ bestehen bleibt (für 2021: € 304,45), die bei der Berechnung der regelmäßigen Aufwendungen nicht berücksichtigt wird. Es schmälern also nur die regelmäßigen Aufwendungen die Einkünfte, die diese „freie Station“ übersteigen. Wird in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung Kinderbetreuungsgeld bezogen, gilt in diesem Zeitraum der Lebensunterhalt jedenfalls als hinreichend gesichert.
Ein vereinfachtes Beispiel zur Berechnung des Einkommens für Staatsbürgerschaft
Wenn ein Antragsteller (alleinstehend) regelmäßige monatliche Einkünfte von € 2.000,00 netto und regelmäßige Aufwendungen von € 800,00 hat, ist in einem ersten Schritt die „freie Station“ von den regelmäßigen Aufwendungen abzuziehen.
Regelmäßige Aufwendungen (für Miete, Kredit etc)………..€ 800,00
Abzüglich der freien Station……………………………………………….- € 304,45
Abzuziehende regelmäßige Aufwendungen…………………..€ 495,55
In einem zweiten Schritt sind die sich so errechneten regelmäßigen Aufwendungen vom regelmäßigen Nettoeinkommen abzuziehen.
Regelmäßiges Nettoeinkommen……………………………………€ 2.000,00
Abzuziehende regelmäßige Aufwendungen……………….- € 495,55
Regelmäßige eigene Einkünfte…………………………………….€ 1.504,45
Da die regelmäßigen monatlichen Einkünfte des Antragstellers höher sind als € 1.000,48 wäre in diesem Monat der Lebensunterhalt ausreichend gesichert. Wenn der Antragsteller aber mit diesem Einkommen und bei gleichen Aufwendungen auch noch für eine Ehefrau sorgen müsste, wäre der Schwellenwert von € 1.578,36 in diesem Monat nicht erreicht.
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Gibt es auch Ausnahmen?
Personen, die aufgrund einer Behinderung oder einer dauerhaften, schweren Krankheit beeinträchtigt sind, ihren regelmäßigen Lebensunterhalt zu erwirtschaften, sind von der Verpflichtung diesen nach den beschriebenen Vorgaben nachzuweisen, befreit. Diese Einschränkungen müssen jedenfalls durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden.
Fazit
Die exakte Berechnung des notwendigen Einkommens für die Staatsbürgerschaft kann daher sehr kompliziert werden, insbesondere wenn die Einkünfte aus verschiedenen Quellen stammen oder diesen hohe regelmäßige Aufwendungen gegenüberstehen. Um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher jedenfalls vor der Beantragung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft genau zu prüfen, ob alle gesetzlich geforderten Voraussetzungen, so wie der hinreichend gesicherte Lebensunterhalt, tatsächlich im erforderlichen Umfang gegeben sind.
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