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9 Feb, 2021

Neue Home-Office Regelung

Die österreichische Bundesregierung hat sich Ende Jänner 2021 gemeinsam mit den Sozialpartnern, also den Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in Österreich, auf neue rechtliche Regelungen für das Home-Office geeinigt. Es liegt zwar noch kein konkreter Gesetzesentwurf vor, die neuen Bestimmungen sollen jedoch so bald wie möglich in Kraft treten.

Steuerliche Vorteile

Zunächst wird es steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer im Home-Office geben. Konkret werden Arbeitnehmer in Zukunft jährlich bis zu € 300,00 als Werbungskosten für die Anschaffung von Arbeitsmaterialien im Home-Office (wie einem Schreibtisch oder einem Bürostuhl) im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung steuerlich absetzen können. Gleichzeitig werden Zahlungen von Arbeitgebern als Zuschuss zu den Kosten der Arbeitnehmer im Home-Office bis zu € 300,00 pro Jahr steuerfrei sein. Digitale Arbeitsmittel für das Home-Office müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt oder ein Kostenersatz dafür geleistet werden. Es handelt sich dabei nicht um einen steuerpflichtigen Sachbezug.

Home-Office bleibt Vereinbarungsache

Es wird darüber hinaus aber auch klare Regelungen zu bisher zum Teil strittigen arbeitsrechtlichen Fragen geben. So muss Home-Office, sei es für die gesamte oder nur für einen Teil der Arbeitszeit, weiterhin individuell zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Arbeitnehmer können nicht von sich aus Home-Office antreten, gleichzeitig können Arbeitgeber aber Home-Office auch nicht verpflichtend anordnen. Eine Home-Office Vereinbarung kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist aus wichtigem Grund widerrufen werden.

Betriebsvereinbarung und Haftungserleichterung

Darüber hinaus soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass in Unternehmen mit einem Betriebsrat Home-Office im Rahmen einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden kann.

Schließlich gelten auch die Arbeitnehmerschutzbestimmungen sowie die Regelungen zur Arbeitszeit und zur Dienstnehmerhaftung auch im Home-Office im vollen Umfang. Bei Schäden an Arbeitsmitteln im Home-Office werden die Regelungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes auch auf Angehörige oder die Haustiere des Dienstnehmers ausgeweitet, was im Fall einer Schadenersatzforderung verbesserten Schutz für die Arbeitnehmer bietet.

Arbeitnehmerschutz

Auch die auf Home-Office anwendbaren Teile des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes gelten weiterhin unverändert. Es wird aber klargestellt, dass das Arbeitsinspektorat keinen Zutritt zu privaten Wohnungen erhält. Die Arbeitgeber sollen ihre Arbeitnehmer daher vor Beginn des Home-Office hinsichtlich der gesetzeskonformen Einrichtung ihres Home-Office Arbeitsplatzes unterweisen. Hierzu wird eine Informationsbroschüre von den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung gemeinsam mit dem Arbeitsministerium erstellt werden.

Unfallversicherung

Nicht zuletzt wird auch eine stark diskutierte Streitfrage endlich geklärt. Die bereits im Zusammenhang mit dem ersten Lockdown eingeführte Regelung zur Unfallversicherung im Home-Office soll nun ins Dauerrecht übernommen werden. Arbeitnehmer sind demnach auch im Home-Office unfallversichert, so wie auch an ihrem üblichen Arbeitsplatz. Das betrifft auch Unfälle auf dem Weg zwischen Home-Office und Arbeitsstätte, vom Home-Office zu einem Arzttermin oder wenn man seine Kinder in den Kindergarten bringt.

Dr. Alexander Raidl, BA

Pramergasse 21, 1090 Wien

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