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24 Mai, 2024

Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für Vertriebene aus der Ukraine

Die österreichische Bundesregierung hat am 10.4.2024 den Beschluss gefasst, die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus auch an Vertriebene aus der Ukraine auszustellen. Dieser Aufenthaltstitel umfasst einen unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, sowohl für unselbstständige, als auch selbstständige Arbeit.

Das entsprechende Gesetz wurde bereits beschlossen und tritt mit 1. Oktober 2024 in Kraft. Dieses sieht folgende Regelung vor:

Was sind die Voraussetzungen um eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus als Vertriebener aus der Ukraine zu erhalten

Personen, die sich als Vertriebene aus der Ukraine in Österreich aufhalten (blaue Karte), können dann eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus erhalten, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllen, Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen können und in den letzten 24 Monaten zumindest 12 Monate in einem vollversicherten Beschäftigungsverhältnis oder als selbstständig Tätige versichert waren. Vollversichert ist man dann, wenn man als Arbeitnehmer mehr als € 518,44 pro Monat und als Selbstständiger € 6.221,28 pro Jahr verdient (Werte für 2024).

Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus sind:
a) Ein ausreichend gesicherter Lebensunterhalt: Dazu muss das monatlich verfügbare Nettoeinkommen, nach Abzug der Fixkosten für Miete oder Schulden, eine bestimmte Mindestschwelle erreichen (2024 sind das € 1.217,96 für Alleinstehende und € 1.921,46 für Ehepaare, pro Kind kommen weitere € 187,93 dazu). Solange Sie Grundversorgung (zB durch die Caritas) erhalten, ist Ihr Lebensunterhalt nicht ausreichend gesichert.
b) Krankenversicherung in Österreich: Dies ist bei einer legalen Beschäftigung in Österreich automatisch der Fall.
c) Rechtsanspruch auf eine ausreichende Unterkunft für sich selbst und die Familie.
d) Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.

Die zur Erteilung der Rot-Weiß-Rot – Karte Plus erforderlichen Deutschkenntnisse auf A1-Niveau müssen durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden (Österreichisches Sprachdiplom-ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH, Österreichischer Integrationsfonds ÖIF).

Darüber hinaus wird ausdrücklich bestätigt, dass im Fall der Beantragung einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für Vertriebene die bereits mit einem Ausweis für Vertriebene zurückgelegten Zeiten als rechtmäßige Niederlassung gelten. Diese Zeiten können also in der Folge auch für die notwendigen Aufenthaltszeiten für einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ angerechnet werden.

Wie erfolgt die Beantragung

Die Antragstellung für eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus erfolgt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde (in Wien MA 35). Bitte beachten Sie, dass das Gesetz erst am 1.10.2024 in Kraft tritt und Anträge zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich sind.

Dr. Alexander Raidl, BA

Pramergasse 21, 1090 Wien

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1090 Wien

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