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13 Aug, 2024

Aufenthaltsbewilligung für Sozialdienstleistende

EIn Mann und eine Frau halten sich an der Hand als Symbol für Sozialdienstleistende.

Neben Schülern, Studenten oder Au-Pair-Kräften können auch Sozialdienstleistende eine Aufenthaltsbewilligung in Österreich erhalten.

Alternativen für Aufenthaltsbewilligung

Die Österreicherin Sophie hat bei ihrem letzten Urlaub auf Bali den Surflehrer John kennen gelernt und nimmt ihn mit nach Österreich. Eine Heirat ist für die beiden vorerst aber ausgeschlossen und auch der Erhalt einer Rot-Weiß-Rot – Karte ist für John nicht möglich. Es bleibt ihm also nur die Möglichkeit ein Studium oder eine Schulausbildung in Österreich zu beginnen, um eine Aufenthaltsbewilligung als Student oder Schüler zu erhalten.

Da John aber nicht mehr die Schulbank drücken und lieber etwas für die Gesellschaft beitragen möchte, sucht er nach einer anderen Möglichkeit seinen Aufenthalt in Österreich, zumindest vorübergehend, abzusichern und stößt dabei auf die Möglichkeit der Aufenthaltsbewilligung für Sozialdienstleistende.

Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung als Sozialdienstleistender

Um eine solche Aufenthaltsbewilligung als Sozialdienstleistender erhalten zu können, muss John eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss er eine Stelle bei einer überparteilichen und gemeinnützigen Organisation finden (zB Caritas), die keine Erwerbszwecke verfolgt. Darüber hinaus darf er auch für diese Arbeit nicht entlohnt werden, die Organisation muss eine Haftungserklärung für John abgeben und der Sozialdienst darf auch nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegen. Damit aber nicht genug. Außerdem muss die Tätigkeit einen Ausbildungs- oder Fortbildungscharakter haben und die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln (gesicherter Lebensunterhalt, ortsübliche Unterkunft und Krankenversicherung) müssen nachgewiesen werden.

Ein weiterer Nachteil dieser Aufenthaltsbewilligung als Sozialdienstleistender ist, dass eine Zweckänderung auf einen anderen Aufenthaltstitel nur als Familienangehöriger möglich wäre und John Sophie dann heiraten müsste. Außerdem wird diese Aufenthaltsbewilligung für höchstens ein Jahr erteilt und kann auch nicht verlängert werden.

All diese Voraussetzungen schränken die Beschäftigungsmöglichkeiten für John erheblich ein. Insbesondere ist es ihm nicht möglich eine Arbeit zu übernehmen, für die er nicht bezahlt werden darf. John entscheidet sich daher dagegen einen Aufenthaltstitel als Sozialdienstleistender zu beantragen und versucht einen Studienplatz zu erhalten, um als Student in Österreich bleiben zu können.

Dr. Alexander Raidl, BA

Pramergasse 21, 1090 Wien

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