Kann man in mehreren EU Ländern ein Daueraufenthaltsrecht haben?
Können Menschen aus Drittstaaten ein Daueraufenthaltsrecht in mehreren EU-Staaten haben? Jim ist US-Staatsbürger. Er war als US-Marine in Deutschland stationiert und hat sich nach Beendigung seines Militärdienstes dazu entschlossen, dort zu leben. Er hat dann über 10 Jahre in Deutschland gelebt und dort als Fitnesstrainer gearbeitet und auch ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Vor 5 Jahren ist er dann nach Österreich gezogen und arbeitet als Reiseleiter in Salzburg. Er steht nun kurz davor auch in Österreich das Daueraufenthaltsrecht verliehen zu bekommen, fragt sich aber welchen Einfluss das auf sein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland haben könnte.
Daueraufenthalt als Ende des Immigrationsprozesses
Für Drittstaatsangehörige bildet die Verleihung eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“ die letzte Stufe im Immigrationsprozess, abgesehen von der Staatsbürgerschaft. Voraussetzung dafür ist, neben Wohnung, Krankenversicherung, gesichertem Lebensunterhalt und Modul 2 der Integrationsvereinbarung, eine ununterbrochene und tatsächliche Niederlassung im Ausmaß von 5 Jahren in Österreich. Diese Frist wird nur dann durchbrochen, wenn sich die betreffende Person mehr als 10 Monate insgesamt oder mehr als 6 Monate durchgehend außerhalb Österreichs aufgehalten hat. Diese Regelung gilt auch in allen anderen EU-Staaten, also auch in Deutschland.
Sobald ein Drittstaatsangehöriger das Daueraufenthaltsrecht in einem EU Land erworben hat, wird es grundsätzlich einfacher auch in einem anderen EU-Land einen Aufenthaltstitel zu bekommen. In Österreich ist dies aber in den meisten Fällen nur unter den gleichen Bedingungen wie für eine Rot-Weiß-Rot – Karte möglich.
Erlöschen des Daueraufenthaltsrechts
Auch wenn das Daueraufenthaltsrecht grundsätzlich unbefristet gilt, kann der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ auch wieder erlöschen. Das ist dann der Fall wenn sich der Drittstaatsangehörige mehr als 12 aufeinanderfolgende Monate außerhalb des EWR Gebiets, also zB in den USA, aufhält. Längere Aufenthalte in anderen EU-Ländern sind somit kein Problem, sofern man einen Aufenthaltstitel erhält und beenden das Daueraufenthaltsrecht in diesem Land nicht. Ein Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ wird aber gegenstandslos, wenn die betreffende Person sich seit 6 Jahren nicht mehr in dem Staat niedergelassen hat oder einen einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ in einem anderen Mitgliedsstaat erhält. Ein Drittstaatsangehöriger kann somit nicht in zwei EU Staaten gleichzeitig dauerhaft aufenthaltsberechtigt sein.
Für Jim bedeutet das also, dass er sich entscheiden muss, ob er tatsächlich einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ in Österreich beantragen soll oder ob er sein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland beibehalten möchte.
© Dr. Alexander Raidl. All rights reserved.
Powered by Nail It.