4 Juli, 2025
Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ vs Staatsbürgerschaft

Für viele Personen, die längere Zeit in Österreich leben und gut integriert sind, stellt sich die Frage ob es Sinn macht die österreichische Staatsbürgerschaft und/oder doch lieber einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ zu beantragen. Welche Variante besser ist hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab, die sich nicht pauschal beantworten lassen. Der hier angeführte Überblick soll eine erste Entscheidungshilfe bieten.
Daueraufenthalt EU | Österreichische Staatsbürgerschaft | |
Voraussetzungen | – mind. 5 Jahre durchgehender und rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich – Modul 2 der Integrationsvereinbarung – Allgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel (Zukunftsprognose) | – mind. 6 Jahre oder 10 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich – Deutschkenntnisse auf B1 Niveau (B2 bei 6 Jahren Aufenthalt) – Ausreichend gesicherter Lebensunterhalt in letzten 3 Jahren (Vergangenheitsbezogen) |
Befristung | Unbefristet, Erneuerung der Karte alle 5 Jahre | Unbefristet, Verlust grundsätzlich nur durch Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft |
Risiko für Verlust | Wenn Aufenthalt für mehr als 12 Monate außerhalb des EWR oder seit 6 Jahren nicht mehr in Österreich aber innerhalb des EWR | besteht grundsätzlich nicht wenn keine unrichtigen Angaben im Verleihungsverfahren gemacht wurden |
Erwerbstätigkeit | Unbeschränkt möglich – selbstständig oder unselbstständig | Unbeschränkt möglich – selbstständig oder unselbstständig |
Zugang zum Sozialsystem in Österreich (zB Sozialhilfe) | ja | ja |
Vorteile | – Familienzusammenführung möglich – Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft | – Familienzusammenführung möglich – Teilnahme an Demokratie in Österreich |
Nachteile | – Verlust des Aufenthaltsrechts möglich – keine oder nur eingeschränkte Teilnahme an Demokratie in Österreich | – Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft – Staatsbürgerpflichten (zB Schöffendienst) |
Bearbeitungsdauer bei Behörde | – in der Regel ca 1 bis 2 Monate | – in der Regel 6 Monate und länger |
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