Insolvenz des Arbeitgebers und Auswirkungen auf Rot-Weiß-Rot – Karte
Alice kommt ursprünglich aus Georgien. Sie hat an der staatlichen Universität von Tiflis ein Bachelor- und ein Masterstudium in Informatik abgeschlossen und nach ihrem Studienabschluss zunächst ein paar Jahre als Programmiererin in der Ukraine und dann in Italien gearbeitet. Während ihres Aufenthalts in Italien teilt ihr Arbeitgeber Alice mit, dass er beabsichtigt sein Geschäft auch auf Österreich auszuweiten und hier eine Tochtergesellschaft zu gründen. Alice wird gefragt, ob sie Lust hat, an dem Aufbau der österreichischen Niederlassung mitzuarbeiten und einen Job bei dem österreichischen Tochterunternehmen anzutreten. Alice liebt neue Herausforderungen und ist begeistert von der Idee und so beantragt das österreichische Unternehmen eine Rot-Weiß-Rot Karte als sonstige Schlüsselkraft für Alice, die ihr auch nach wenigen Wochen ausgestellt wird. An eine mögliche Insolvenz denkt sie dabei natürlich nicht.
Insolvenz des Arbeitgebers
Leider laufen die Geschäfte für den Arbeitgeber von Alice in Österreich nicht wie erhofft. Zunächst fördert das italienische Mutterunternehmen noch die Aufbauarbeit, verliert aber zunehmend das Interesse an dem Geschäft in Österreich und stellt schließlich alle Zahlungen ein. Dies führt in der Folge dazu, dass fällige Zahlungen von dem österreichischen Tochterunternehmen nicht mehr zeitgerecht bezahlt werden können. Alice erhält über mehrere Monate hinweg nur mehr einen Teil ihres Gehalts, der auch nur unregelmäßig ausbezahlt wird und schließlich erfährt sie, dass ein Insolvenzverfahren über ihren Arbeitgeber eingeleitet wurde. Was hat das für Folgen für Alice?
Das Dienstverhältnis bleibt aufrecht
Eine Insolvenz des Arbeitgebers bedeutet nicht, dass das Arbeitsverhältnis von Alice automatisch beendet ist. Dieses läuft grundsätzlich unverändert weiter. Die Aufgaben des Arbeitgebers werden aber nicht länger von der Geschäftsführung des Unternehmens wahrgenommen, sondern von einem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter. Dieser hat grundsätzlich die Möglichkeit die Dienstverhältnisse der Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens zu beenden, wobei sich die Beendigungsmöglichkeiten nicht nur nach arbeitsrechtlichen, sondern auch nach insolvenzrechtlichen Regelungen richten.
Entziehung der Rot-Weiß-Rot – Karte
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird leider die Schließung des Unternehmens angeordnet und Alice wird vom Insolvenzverwalter unter Einhaltung der vorgesehenen Frist gekündigt. Was bedeutet das nun für ihre Rot-Weiß-Rot – Karte?
Wie bereits in diesem Artikel im Detail untersucht, bedeutet der Verlust des Arbeitsplatzes auch den Verlust einer der Voraussetzungen zur Erteilung der Rot-Weiß-Rot – Karte. Die zuständige Einwanderungsbehörde ist in der Folge verpflichtet, ein Verfahren zur Entziehung der Rot-Weiß-Rot – Karte einzuleiten.
Offene Entgeltforderungen bei Insolvenz des Arbeitgebers
Offene Entgeltforderungen der Arbeitnehmer werden bei Insolvenz des Arbeitgebers durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds gesichert. Arbeitnehmer können ihre offenen Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden und bei der IEF-Service-GmbH die Auszahlung von Insolvenz-Entgelt beantragen. Insolvenz-Entgelt wird bezahlt für laufendes Entgelt, für Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Schadenersatzansprüche, sonstige aus dem Arbeitsverhältnis stammende Ansprüche (Spesen, Betriebspensionen, Kilometergeld etc) und mögliche Klagskosten. Die Auszahlung erfolgt nur über entsprechenden Antrag, der innerhalb von 6 Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden muss. Die offenen Ansprüche müssen dabei möglichst genau nachgewiesen werden.
Konsequenzen für Alice
Für Alice bedeutet dies nun einerseits, dass Sie möglichst rasch eine neue Beschäftigung finden muss, auf Grundlage derer Sie erneut eine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen kann und andererseits, dass Sie Ihre offenen Forderungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen muss. Alice sollte in jedem Fall möglichst rasch handeln, damit sie keine der ihr zustehenden Ansprüche verliert und auch ihr Aufenthaltsrecht in Österreich absichern kann.
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