Rot-Weiß-Rot – Karte – Was tun, wenn man seinen Job verliert?
Bereits seit dem Jahr 2011 dient die Rot-Weiß-Rot – Karte als flexibles System zur Steuerung von qualifizierter Zuwanderung nach Österreich. Mit einer Rot Weiß Rot Karte können Bewerber aus Nicht-EU-Staaten anhand objektiver Kriterien bereits vor Beantragung eines Aufenthaltstitels selbst prüfen, ob und unter welchen Bedingungen sie nach Österreich zuwandern können.
Voraussetzungen für eine Rot-Weiß-Rot – Karte
In den meisten Fällen gilt ein Punktesystem, das die Qualifikation, die Berufserfahrung, die Sprachkenntnisse, das Alter sowie ein Studium in Österreich berücksichtigt.
Die Möglichkeit eine Rot Weiß Rot Karte zu erhalten besteht dabei für besonders hochqualifizierte Bewerber, für Fachkräfte in Mangelberufen, für sonstige Schlüsselkräfte, Studienabsolventen, selbstständige Schlüsselkräfte und Start-Up Gründer/innen. Eine Rot Weiß Rot Karte wird zunächst befristet für 24 Monate erteilt und erlaubt nur die Beschäftigung bei dem Arbeitgeber, für den diese auch beantragt wurde.
Nach Ablauf dieser 24-monatigen Frist kann dann eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragt werden, die dem Inhaber einen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ermöglicht.
Welches Konsequenzen hat es, wenn ein Inhaber einer Rot Weiß Rot Karte innerhalb der ersten zwei Jahre in Österreich seinen Arbeitsplatz verliert?
Die Rot Weiß Rot Karte berechtigt zur Niederlassung in Österreich und zur Beschäftigung bei einem bestimmten, im Antrag auf Erteilung der Rot-Weiß-Rot – Karte konkret genannten, Arbeitgeber. Wenn man seinen Job bei dem im Antrag genannten Arbeitgeber verliert, ist die erteilte Rot Weiß Rot Karte grundsätzlich zu entziehen, weil die Voraussetzungen, unter denen diese erteilt wurde, nicht mehr vorliegen.
Das Gesetz sieht in diesem Zusammenhang aber eine gesonderte Regelung im Fall eines Arbeitgeberwechsels vor. Wenn während des Gültigkeitszeitraums der Rot Weiß Rot Karte (24 Monate) der Arbeitgeber gewechselt wird, muss das gesamte Verfahren auf Erteilung einer Rot Weiß Rot Karte von Vorne durchlaufen werden.
Das bedeutet also, dass ein Jobwechsel auch für Inhaber einer Rot Weiß Rot Karte möglich ist, sofern schon vor Beginn der Tätigkeit bei dem neuen Arbeitgeber die Erteilung einer neuen, auf den neuen Arbeitgeber ausgestellten, Rot Weiß Rot Karte beantragt wird.
Wenn das Arbeitsverhältnis aber durch den Arbeitgeber beendet wird (Arbeitgeberkündigung) und kein Arbeitsverhältnis mit einem neuen Arbeitgeber begründet werden kann (Arbeitslosigkeit), fallen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Rot Weiß Rot Karte weg, sodass diese der betreffenden Person entzogen werden muss.
Zweckänderungsantrag für eine neue Rot-Weiß-Rot – Karte
Damit man als Drittstaatsangehöriger aber die Berechtigung zum Aufenthalt in Österreich nicht verliert, kann ein Zweckänderungsantrag bei der Einwanderungsbehörde gestellt werden. Dieser kann aber nur dann bewilligt werden, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen für den beantragten Aufenthaltstitel erfüllt und ein gegebenenfalls erforderlicher Quotenplatz zur Verfügung steht. Wenn also die Voraussetzungen für die Erteilung einer Rot Weiß Rot Karte nicht mehr vorliegen, könnte man daher versuchen einen anderen Aufenthaltstitel zu beantragen (zB „Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ oder „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“). Die notwendigen Voraussetzungen hierfür müssen aber auch bei einem Zweckänderungsantrag vorliegen.