Aufenthaltstitel Familienangehöriger – Was passiert bei einer Scheidung?
Als drittstaatsangehöriger Ehegatte eines österreichischen Staatsbürgers erhält man in der Regel ohne Probleme einen Aufenthaltstitel als Familienangehöriger, doch welche Auswirkungen hat eine Scheidung?
Während eines Studienaufenthalts in den USA lernt die Österreicherin Julia den Footballspieler Aaron kennen und verliebt sich in ihn. Bereits nach ein paar Wochen beschließen die beiden zu heiraten und in Zukunft gemeinsam in Österreich zu leben.
Aaron ist als US-Bürger Drittstaatsangehöriger, erhält aber als Ehegatte einer Österreicherin, die nach ihrer Rückkehr aus den USA einen gut bezahlten Job findet und darüber hinaus ein Einfamilienhaus von ihren Eltern geerbt hat, ohne Probleme einen Aufenthaltstitel als „Familienangehöriger“. Dieser Aufenthaltstitel wird zunächst für ein Jahr ausgestellt, ist auf Antrag verlängerbar und berechtigt zur Aufnahme jeglicher Erwerbstätigkeit in Österreich.
Bereits wenige Wochen nach der Hochzeit beginnt es zwischen Julia und Aaron zu kriseln. Aaron ist enttäuscht, dass er seine Karriere als Footballspieler in Österreich nicht fortsetzen kann und findet auch sonst keine Beschäftigung. Julia hingegen geht in ihrem neuen Job auf und arbeitet oft bis spät in die Nacht. Bereits drei Monate nach der Hochzeit teilt Aaron Julia mit, dass ihn das Leben mit ihr nicht mehr interessiert und er sich scheiden lassen möchte. Nach einem anfänglichen Schock erkennt Julia, dass diese Heirat ein großer Fehler war und erklärt sich mit der Scheidung einverstanden.
In der Zwischenzeit hat Aaron aber bereits begonnen einen Deutschkurs zu absolvieren und hat sich dabei in seine Deutschlehrerin Sarah verliebt, mit der er eine Beziehung beginnt. Aus diesem Grund möchte er auch nach seiner Scheidung weiterhin in Österreich leben, wobei er aus der Erfahrung mit Julia gelernt hat und sich mit einer möglichen zweiten Ehe Zeit lassen möchte. Wie und unter welchen Umständen kann Aaron sein Aufenthaltsrecht in Österreich auch nach der Scheidung mit Julia erhalten?
Niederlassungsrecht von Familienangehörigen und Aufenthaltstitel
Familienangehörige, die einen Aufenthaltstitel „Familienangehörige“ erhalten haben, erwerben dadurch ein eigenständiges Niederlassungsrecht. Fällt die Angehörigeneigenschaft durch eine Scheidung weg, kann dieser Aufenthaltstitel aber nicht mehr erteilt werden. Sofern der ehemalige Familienangehörige aber die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt und auch keine Erteilungshindernisse bestehen, ist ihm eine „Rot-Weiß-Rot-Karte Plus“ zu erteilen. Der Wegfall der Eigenschaft als Familienangehöriger ist der Behörde innerhalb von einem Monat bekannt zu geben.
Allgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel und Erteilungshindernisse
Aufenthaltstitel dürfen einem Fremden nur dann erteilt werden, wenn dies nicht den öffentlichen Interessen widerspricht und Beziehungen zu anderen Staaten dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden, ein Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft nachgewiesen wird, ein alle Risiken deckender Krankenversicherungsschutz besteht und ausreichende Unterhaltsmittel nachgewiesen werden können.
Erteilungshindernisse sind zum Beispiel aufrechte Einreiseverbote, Überschreitung des visumfreien Aufenthalts im Inland oder rechtskräftige Bestrafungen wegen unrechtmäßiger Einreise nach Österreich.
Ausnahmen
Aaron hat bisher im Haus seiner Ehefrau gelebt, war durch ihre Berufstätigkeit krankenversichert und bezieht selbst kein Einkommen. Es ist ihm also im Moment nicht möglich die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels in Österreich zu erfüllen. Für Familienangehörige kann aber unter Bestimmten Umständen auch dann ein Aufenthaltstitel erteilt werden, wenn diese die allgemeinen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Das ist dann der Fall, wenn der Ehegatte stirbt, der Ehegatte das Verschulden an der Scheidung trägt oder aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen. Solche besonders berücksichtigungswürdige Gründe bestehen bei Opfern einer Zwangsehe oder wenn Familienangehörige Opfer von Gewalt wurden oder wenn der Aufenthaltstitel deshalb entzogen wurde, weil der zusammenführende Ehegatte rechtskräftig wegen einer begangenen Straftat verurteilt wurde.
Was kann Aaron bei einer Scheidung nun tun?
Würde Aaron nun also unmittelbar nach seiner Scheidung die Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte Plus verlangen, müsste sein Antrag mangels dem Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel abgewiesen werden und Aaron würde sein Aufenthaltsrecht in Österreich verlieren. Auch eine der Ausnahmebestimmungen kommt für ihn nicht zur Anwendung. Er sollte daher versuchen die Scheidung solange hinauszuzögern, bis er auf eigenen Beinen steht, also bis er selbst eine ortsübliche Unterkunft gefunden, eine Krankenversicherung abgeschlossen und einen Job bekommen hat, der ihm zumindest ein gewisses Grundeinkommen sichert. Sobald er das geschafft hat, kann ihm auch nach der Scheidung eine „Rot-Weiß-Rot Karte Plus“ erteilt werden.