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Schlagwort: Deutsch

Was bedeutet „Deutsch vor Zuwanderung“

Für die meisten Aufenthaltstitel sind Grundkenntnisse in Deutsch eine Verleihungsvoraussetzung. In diesem Artikel geht es darum, wie diese Grundkenntnisse nachgewiesen werden können und welche Ausnahmen es gibt.

Maria und Tony sind seit einiger Zeit ein Paar. Beide sind kanadische Staatsbürger. Tony ist Ingenieur und ein sehr erfolgreicher Manager in der Metallverarbeitungsindustrie. Als ihm eines Tages ein Geschäftsführerposten in einem großen österreichischen Industriebetrieb angeboten wird zögert er nicht lange und zieht nach Österreich. Maria ist davon nicht begeistert, weil sie erst vor kurzem eine Stelle als Spanisch-Lehrerin in Kanada angetreten hat und sie sich noch nicht sicher ist, Tony nach Europa zu folgen. Sie entscheidet sich daher vorerst in Kanada zu bleiben.

Tony erhält ohne Probleme eine „Rot-Weiß-Rot Karte“ als besonders hochqualifizierter Arbeitnehmer in Österreich.

Obwohl beide es nicht erwartet haben, hält die Beziehung zwischen Tony und Maria und nach einem Jahr beschließen beide zu heiraten und Maria soll nun ebenfalls nach Österreich ziehen.

Als Ehefrau ist Maria Tonys Familienangehörige und damit dazu berechtigt eine Rot-Weiß-Rot Karte plus zu erhalten. Bei der Überprüfung der Antragsvoraussetzungen stellt Maria fest, dass sie unter anderem Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen muss? Wie ist das für Maria möglich?

Nachweis von Deutschkenntnissen

Grundkenntnisse der deutschen Sprache müssen bereits bei der Stellung eines Erstantrags durch ein Sprachzertifikat auf A1-Niveau des europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich um die erste Grundstufe der Sprachkenntnisse, bei der man alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden kann.

Diese Sprachkenntnisse können durch verschiedene Sprachzertifikate nachgewiesen werden, die entweder bei Anbietern in Österreich oder aber auch auf der ganzen Welt abgelegt werden können. Offiziell anerkannt sind Sprachzertifikate von folgenden Einrichtungen:

Ausnahmen vom Nachweis der Grundkenntnisse Deutsch

Ein ausreichender Nachweis der Grundkenntnisse in Deutsch ist natürlich auch dann erbracht, wenn höhere Sprachniveaus auf A2 oder B1 Niveau nachgewiesen werden können. Es gibt für eine Reihe von Personengruppen aber auch Ausnahmen, bei denen keine Deutschkenntnisse erforderlich sind. So müssen Kinder unter 14 Jahren oder Personen, denen es aufgrund ihres psychischen und physischen Zustandes nicht zugemutet werden kann, dass sie ein Sprachzertifikat erwerben, keinen Sprachnachweis erbringen.

Außerdem sind auch bestimmte Familienangehörige (Ehegatten oder minderjährige Kinder) von Inhabern von bestimmten Aufenthaltstiteln von dieser Regelung ausgenommen. So müssen Familienangehörige von Inhabern einer Rot-Weiß-Rot Karte als besonders hochqualifizierter Arbeitnehmer oder einer blauen Karte EU keinen Fremdsprachennachweis erbringen.

Ergebnis

Das bedeutet also für Maria, dass sie als Ehefrau eines Inhabers einer Rot-Weiß-Rot Karte für besonders hochqualifizierte Arbeitnehmer keine Deutschkenntnisse bei der Beantragung ihrer Rot-Weiß-Rot Karte plus nachweisen muss. Nichtsdestotrotz ist Maria als Fremdsprachenlehrerin die Bedeutung des Erlernens der Sprache, die in einem Land gesprochen wird, bewusst, weshalb sie sich dennoch für einen Deutschkurs anmeldet und beabsichtigt die Sprachprüfungen abzulegen, sobald ihre Kenntnisse ihr das ermöglichen.