Bedeutung der Unehelichkeit beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
Luan spielt leidenschaftlich gerne Fußball und wird von seinem Verein in eine österreichweit ausgewählte Jugendmannschaft geschickt, um an internationalen Turnieren teilzunehmen. Eine der Voraussetzungen für die Teilnahme an diesen Turnieren, ist der Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Luan wurde im September 2012 in Wien geboren. Sein Vater ist österreichischer Staatsbürger, seine Mutter ist Brasilianerin, die ein Daueraufenthaltsrecht in Österreich besitzt. Luans Eltern waren nie verheiratet und haben sich bereits vor seiner Geburt getrennt.
Luan, der bisher nur einen brasilianischen Pass besessen hat, möchte daher nun auch die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen.
Erwerb durch Geburt
Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz sieht vor, dass Kinder bereits mit dem Zeitpunkt ihrer Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn entweder der Vater oder die Mutter österreichischer Staatsbürger ist. Da Luan einen österreichischen Vater hat, geht er davon aus, dass der Erwerb kein Problem für ihn sein sollte.
Diese Regelung ist jedoch relativ neu und erst mit 1.11.2013 in Kraft getreten. Bis dahin wurde im Staatsbürgerschaftsrecht zwischen ehelichen und unehelichen Kindern unterschieden. Unehelich geborene Kinder erhielten die österreichische Staatsbürgerschaft bis dahin nur dann, wenn die Mutter im Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürgerin war. Die österreichische Staatsbürgerschaft des Vaters änderte daran nichts.
Diese Regelung wurde zwar mit Wirkung zum Stichtag 1.11.2013 beseitigt, sie wirkt aber nicht zurück. Das bedeutet, dass uneheliche Kinder österreichischer Väter nur dann die österreichische Staatsbürgerschaft von Geburt an erwerben, wenn sie nach dem 31.10.2013 geboren wurden.
Staatsbürgerschaft für Luan
Luan wurde also zu früh geboren, um in den Genuss der neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu kommen. Wenn er die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten möchte, ist er nun auf ein Verleihungsverfahren bei der Staatsbürgerschaftsbehörde angewiesen, wobei Voraussetzung hierfür ist, dass auch dem Vater von Luan die Obsorge zukommen muss.
Alternativ dazu bestünde aber auch noch die Möglichkeit, dass Luans Eltern heiraten, wodurch er nachträglich die österreichische Staatsbürgerschaft durch Legitimation erwerben könnte. Sollte Luan bis dahin schon 14 Jahre alt sein, müsste er selbst und seine gesetzlichen Vertreter binnen drei Jahren ab Eheschließung der Eltern dem Erwerb der Staatsbürgerschaft zustimmen. Da Luans Eltern aber bereits andere Ehepartner haben, ist diese Option für ihn ausgeschlossen. Es bleibt daher nur der mühselige Weg die österreichische Staatsbürgerschaft im Wege der Verleihung zu erhalten für Luan übrig.