Beschäftigung von Ukrainern in Österreich wird erleichtert
Während für Personen aus der Ukraine, denen als Vertriebene ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich zukommt, bis dato vor Beginn einer Beschäftigung eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS beantragt werden musste, fällt diese Voraussetzung nun weg. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss soll Ende März 2023 im österreichischen Parlament beschlossen werden.
Dies bedeutet, dass Vertriebene aus der Ukraine in Zukunft ohne weitere Voraussetzungen, so wie andere Arbeitnehmer auch, in Österreich beschäftigt werden dürfen.
Aber Achtung, wer sich als Geflüchteter aus der Ukraine noch in der Grundversorgung eines Bundeslandes befindet, hat zu beachten, dass diese durch die Aufnahme einer Beschäftigung, durch die die Zuverdienstgrenzen überschritten werden, auf die Grundversorgung angerechnet wird.