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Schlagwort: Aufenhalt

Aufenthaltstitel und Krankenversicherung in Österreich

Damit ein Aufenthaltstitel in Österreich ausgestellt werden kann, muss eine bestehende Krankenversicherung nachgewiesen werden. Diese muss alle Risiken abdecken und in Österreich leistungspflichtig sein. Das stellt vor allem jene Personen vor besondere Herausforderungen, die keiner gesetzlichen Pflichtversicherung in Österreich unterliegen. Private Krankenversicherungen werden zwar akzeptiert, Versicherungsprodukte aus dem Ausland erfüllen aber in aller Regel nicht die erforderlichen Voraussetzungen. Diese werden von den österreichischen Einwanderungsbehörden daher meist nicht akzeptiert.

Aufenthaltstitel für wohlhabende Rentner

Max ist 76 Jahre alt, US-Staatsbürger, bezieht eine hohe Rente und hat auch eine sehr gute Krankenversicherung. Er hat über Jahrzehnte in einer US-Regierungsorganisation gearbeitet. Er möchte nun die Welt sehen. Dazu bucht er eine Flusskreuzfahrt auf der Donau und bei einem Aufenthalt in Wien gefällt es ihm so gut, dass er beschließt dauerhaft nach Österreich zu ziehen.

Da Max über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt und keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen möchte, steht ihm der Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ zur Verfügung. Er hat auch eine Unterkunft in Österreich gefunden und ist gerade dabei einen Deutschkurs zu besuchen, um den erforderlichen Sprachnachweis auf A1-Niveau erbringen zu können.

Sämtliche Risiken abdeckende Krankenversicherung für Aufenthaltstitel

Einzig die erforderliche Krankenversicherung bereitet Max Kopfzerbrechen. Obwohl er über einen hervorragenden Health Plan in den USA verfügt, der auch in Österreich die Kosten für alle erforderlichen medizinischen Behandlungen übernimmt, wird ihm bei der Antragstellung von der zuständigen Einwanderungsbehörde erklärt, dass seine Versicherung nicht ausreicht, um als alle Risiken abdeckender Krankenversicherungsschutz in Österreich anerkannt zu werden.

Welche Möglichkeiten hat Max um eine Krankenversicherung in Österreich zu erhalten?

Personen, die nicht unter eine gesetzliche Pflichtversicherung fallen, können sich bei der (gesetzlichen) österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) selbst versichern. Die Kosten dafür betragen aktuell ( im Jahr 2024) € 495,58 pro Monat. Das Problem liegt für Max aber darin, dass er in der Vergangenheit noch nie in Österreich oder der EU in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Er kann daher erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten Leistungen aus der Krankenversicherung bei der ÖGK beziehen.

Die Einwanderungsbehörde fordert aber eine Versicherungsdeckung vom ersten Tag an, ab dem der Aufenthaltstitel in Österreich erteilt wird. Die Selbstversicherung in der österreichischen Gesundheitskasse ist daher bei erstmaliger Erteilung eines Aufenthaltstitels keine Option für Max.

Lösung: Private Krankenversicherung

Es besteht daher für Max keine andere Möglichkeit, als eine private Versicherung abzuschließen. Diese muss in Österreich sämtliche Risiken, ohne Einschränkungen, abdecken. Eine Liste der von den Behörden akzeptierten Versicherungsprodukte finden Sie unten angefügt.

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Österreich ist für Max aber nicht ganz einfach, weil die Versicherungen aufgrund seines fortgeschrittenen Alters relativ hohe Versicherungsprämien verlangen. Sobald er allerdings einen Aufenthaltstitel erhalten hat, kann er sich bei der österreichischen Gesundheitskasse selbst versichern und nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten auch die private Krankenversicherung wieder kündigen, wenn ihm diese zu teuer ist.

Checkliste Rot-Weiß-Rot – Karte

Die Rot-Weiß-Rot-Karte feierte im Juli 2021 ihren zehnten Geburtstag. Es ist also an der Zeit Bilanz ziehen, ob das damit verfolgte Ziel, nämlich qualifizierte Arbeitskräfte anhand objektiver Kriterien nach Österreich zu holen, tatsächlich erreicht werden konnte oder ob dadurch nur ein verwaltungstechnischer Hürdenlauf für integrationswillige Einwanderer geschaffen wurde.

Warum Rot-Weiß-Rot Karte?

Mit der Einführung im Jahr 2011 wollte der österreichische Gesetzgeber eine neue und flexiblere Möglichkeit schaffen, um qualifizierte Arbeitskräfte nach Österreich zu holen, als das mit dem starren System der Schlüsselkräfte bis dahin möglich war. Eine wesentliche Neuerung war damals, dass es hochqualifizierten Arbeitskräften auch ermöglicht wurde mit einem Job-Seeker Visum nach Österreich einzureisen, um hier einen Job zu suchen.

Die Ausstellung von Aufenthaltstiteln sollte sich dabei an sachlichen Kriterien wie der Auswirkung auf den österreichischen Arbeitsmarkt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft und der zu erwartenden Integrationsfähigkeit der zuwandernden Personen orientieren.

Für wen Rot-Weiß-Rot-Karte?

Ziel der neuen Regelungen war es, hochqualifizierten Schlüsselkräften, Fachkräften in Mangelberufen sowie Studienabsolventen von österreichischen Hochschulen, die aus Drittstaaten stammen, den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, um Bereiche, in denen ein Arbeitskräftemangel nicht durch das im Inland verfügbare Arbeitskräftepotenzial behoben werden kann, abzudecken.

Wie viele Rot-Weiß-Rot-Karten?

Da das Jahr 2020 in jeder Hinsicht ein Ausnahmejahr war, ist für eine möglichst objektive Beurteilung dieser Frage die Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistik des Innenministeriums des Jahres 2019 zur Beantwortung heranzuziehen.

Im Jahr 2019 gab es in Österreich fast eine halbe Million aufrechte Aufenthaltstitel, über 60 % davon waren „Daueraufenthaltstitel EU“, also der Aufenthaltstitel der am Weg der Integration die letzte Stufe bildet (danach gibt es nur noch die Möglichkeit die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen). Weitere 20% der Aufenthaltstitel waren die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus und lediglich etwas mehr als 1% aller Aufenthaltstitel im Jahr 2019 waren eine „einfache“ Rot-Weiß-Rot-Karte.

Von diesen wurde der größte Teil, nämlich mehr als die Hälfte, für sonstige Schlüsselkräfte ausgestellt, der kleinste Teil mit nicht einmal 2% für selbstständige Schlüsselkräfte und Start-Up Gründer.

Ist die Rot-Weiß-Rot Karte ein Erfolgsmodell?

Wenn man sich die nackten Zahlen anschaut muss man auf diese Frage klar mit Nein antworten. Auch wenn die Rot-Weiß-Rot Karte auf die Zuwanderung möglichst vieler hochqualifizierter Arbeitskräfte nach Österreich abzielt, bleibt sie auch fast 10 Jahre nach ihrer Einführung nur eine Möglichkeit für die Elite der Immigranten und damit für einige wenige, die die hohen Anforderungen, die die Beantragung einer Rot-Weiß-Rot Karte an sie stellt, erfüllen können. Der größte Teil der Erstantragstellungen für einen Aufenthaltstitel im Jahr 2019 erfolgte für einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“, und damit für einen Aufenthaltstitel, bei dem die Bewilligung des Aufenthaltsrechts des Antragstellers vom Aufenthaltsrecht eines nahen Angehörigen abhängt und nicht von den individuellen beruflichen Qualifikationen des Antragstellers.

Nichtsdestotrotz bietet die Rot-Weiß-Rot Karte ein sinnvoll abgestimmtes Modell, das Einwanderungs- und Integrationswilligen die Möglichkeit bietet, sich durch berufliche Qualifikation ein Aufenthaltsrecht in Österreich zu sichern.

Einen Überblick über die Möglichkeiten eine Rot-Weiß-Rot Karte zu erlangen finden Sie hier: