Aufenthaltstitel und Krankenversicherung in Österreich
Damit ein Aufenthaltstitel in Österreich ausgestellt werden kann, muss eine bestehende Krankenversicherung nachgewiesen werden. Diese muss alle Risiken abdecken und in Österreich leistungspflichtig sein. Das stellt vor allem jene Personen vor besondere Herausforderungen, die keiner gesetzlichen Pflichtversicherung in Österreich unterliegen. Private Krankenversicherungen werden zwar akzeptiert, Versicherungsprodukte aus dem Ausland erfüllen aber in aller Regel nicht die erforderlichen Voraussetzungen. Diese werden von den österreichischen Einwanderungsbehörden daher meist nicht akzeptiert.
Aufenthaltstitel für wohlhabende Rentner
Max ist 76 Jahre alt, US-Staatsbürger, bezieht eine hohe Rente und hat auch eine sehr gute Krankenversicherung. Er hat über Jahrzehnte in einer US-Regierungsorganisation gearbeitet. Er möchte nun die Welt sehen. Dazu bucht er eine Flusskreuzfahrt auf der Donau und bei einem Aufenthalt in Wien gefällt es ihm so gut, dass er beschließt dauerhaft nach Österreich zu ziehen.
Da Max über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt und keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen möchte, steht ihm der Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ zur Verfügung. Er hat auch eine Unterkunft in Österreich gefunden und ist gerade dabei einen Deutschkurs zu besuchen, um den erforderlichen Sprachnachweis auf A1-Niveau erbringen zu können.
Sämtliche Risiken abdeckende Krankenversicherung für Aufenthaltstitel
Einzig die erforderliche Krankenversicherung bereitet Max Kopfzerbrechen. Obwohl er über einen hervorragenden Health Plan in den USA verfügt, der auch in Österreich die Kosten für alle erforderlichen medizinischen Behandlungen übernimmt, wird ihm bei der Antragstellung von der zuständigen Einwanderungsbehörde erklärt, dass seine Versicherung nicht ausreicht, um als alle Risiken abdeckender Krankenversicherungsschutz in Österreich anerkannt zu werden.
Welche Möglichkeiten hat Max um eine Krankenversicherung in Österreich zu erhalten?
Personen, die nicht unter eine gesetzliche Pflichtversicherung fallen, können sich bei der (gesetzlichen) österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) selbst versichern. Die Kosten dafür betragen aktuell ( im Jahr 2024) € 495,58 pro Monat. Das Problem liegt für Max aber darin, dass er in der Vergangenheit noch nie in Österreich oder der EU in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Er kann daher erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten Leistungen aus der Krankenversicherung bei der ÖGK beziehen.
Die Einwanderungsbehörde fordert aber eine Versicherungsdeckung vom ersten Tag an, ab dem der Aufenthaltstitel in Österreich erteilt wird. Die Selbstversicherung in der österreichischen Gesundheitskasse ist daher bei erstmaliger Erteilung eines Aufenthaltstitels keine Option für Max.
Lösung: Private Krankenversicherung
Es besteht daher für Max keine andere Möglichkeit, als eine private Versicherung abzuschließen. Diese muss in Österreich sämtliche Risiken, ohne Einschränkungen, abdecken. Eine Liste der von den Behörden akzeptierten Versicherungsprodukte finden Sie unten angefügt.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Österreich ist für Max aber nicht ganz einfach, weil die Versicherungen aufgrund seines fortgeschrittenen Alters relativ hohe Versicherungsprämien verlangen. Sobald er allerdings einen Aufenthaltstitel erhalten hat, kann er sich bei der österreichischen Gesundheitskasse selbst versichern und nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten auch die private Krankenversicherung wieder kündigen, wenn ihm diese zu teuer ist.