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Schlagwort: Ausländerbeschäftigungsgesetz

Änderung der Bedeutung des Regionalbeirats des AMS bei der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung

Ausländerbeschäftigung: Mit 20.7.2023 sind einige Änderungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes im Zusammenhang mit der Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen an Ausländer in Kraft getreten. Diese bringen Erleichterungen wenn Regionalbeirat des Arbeitsmarktservice (AMS) die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nicht befürwortet.

Gesetzesaufhebung durch Verfassungsgerichtshof

Mit Erkenntnis vom 14. Dezember 2021 hatte der österreichische Verfassungsgerichtshof die Bestimmung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zur Gänze aufgehoben, die die einhellige Befürwortung der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung durch den Regionalbeirat des AMS vorsah. Dies wurde damit begründet, dass eine Verwaltungsbehörde damit in ihrer Entscheidungskompetenz an die Zustimmung eines nicht-behördlichen Organs gebunden ist. Dies führte dazu, dass auch das die behördliche Entscheidung überprüfende Bundesverwaltungsgericht keine Möglichkeit hatte, eigenständig die fehlende Zustimmung des Regionalbeirats zu ersetzen. Gegen die Miteinbeziehung des Regionalbeirats des AMS in die Entscheidung über eine Beschäftigungsbewilligung hatte der Verfassungsgerichtshof grundsätzlich aber keine Bedenken. Der Gesetzgeber hat nun eine Regelung geschaffen, mit der auch bei einer nicht-einhelligen Zustimmung des Regionalbeirats des AMS die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ermöglicht wird.

Ausländerbeschäftigung aus besonders wichtigen Gründen

Aus diesem Grund wurde nun eine neue Regelung geschaffen, die die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ermöglicht, auch wenn der Regionalbeirat des AMS nicht zustimmt. Demnach ist die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nunmehr auch dann zulässig, wenn die Beschäftigung eines Ausländers aus besonders wichtigen Gründen notwendig ist. Als solch wichtiger Grund wird zum einen die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze von inländischen Arbeitnehmern und zum anderen die Beschäftigung einer nachweislich qualifizierten Arbeitskraft in einem Mangelberuf genannt. Darüber hinaus kann solch ein wichtiger Grund auch durch ein öffentliches oder überbetriebliches gesamtwirtschaftliches Interesse begründet werden.

Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft

In diesem Zusammenhang wurde auch die Ausländerbeschäftigung mit einer Aufenthaltsbewilligung „Familiengemeinschaft“ (wie zB Ehegatten von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung) neu geregelt. Auch solche Personen können, ohne Zustimmung des Regionalbeirats des AMS, eine Beschäftigungsbewilligung erhalten, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, wie eine positive Arbeitmarktprüfung oder frühere Verstöße gegen die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.

Arbeitssuche-Visum für Österreich

Wer braucht ein Arbeitssuche-Visum?

Oliver ist amerikanischer Staatsbürger und einer der besten Köche an der Westküste der USA. Er hat zwar keinen College Abschluss, hat seinen Beruf aber in den vornehmsten Restaurants in New York City gelernt. Zurzeit ist er Chefkoch in einem neu eröffneten französischen Restaurant an der Upper East Side.

Eine der Servicemitarbeiterinnen in diesem Restaurant ist die Tiroler Tourismusstudentin Lisa. Sie absolviert dort ihr viermonatiges Pflichtpraktikum absolviert, das im Rahmen ihres Studiums vorgeschrieben ist.

Oliver und Lisa verstehen sich sehr gut. Sie treffen sich auch in ihrer Freizeit und verlieben sich ineinander. Als Lisa nach Ende ihres Praktikums nach Österreich zurückkehren muss, um hier ihr Studium fortzusetzen, steht für Oliver fest, dass er seine Zelte in New York abbrechen und ihr nachreisen wird.

Für Oliver stellt sich nun die Frage, wie er nach Österreich kommen, hier einen Job und eine Wohnung finden und legal arbeiten kann. Bei seiner Recherche im Internet stößt er auf die Möglichkeit ein Arbeitssuche-Visum zu beantragen und denkt, dass das wohl das Richtige für ihn wäre. Er sucht also seine Dokumente zusammen, fährt zum österreichischen Generalkonsulat in New York um solch ein Arbeitssuche-Visum zu beantragen und denkt, dass das in wenigen Tagen erledigt sein sollte. Es dauert aber länger als erwartet und nach einigen Wochen Wartezeit und mehreren Urgenzen erhält Oliver schließlich die Antwort, dass sein Antrag abgelehnt wurde. Was war geschehen?

Voraussetzungen für ein Arbeitssuche-Visum

Ein Arbeitssuche-Visum (Visum der Kategorie D) ermöglicht Drittstaatsangehörigen einen Aufenthalt in Österreich von bis zu 6 Monaten, um hier eine Beschäftigung zu finden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Visums der Kategorie D erfüllt. Dazu muss ein gültiges Reisedokument vorgelegt werden und es müssen ein umfassender Krankenversicherungsschutz sowie ausreichende Unterhaltsmittel für die Dauer des Aufenthalts in Österreich nachgewiesen werden. Darüber hinaus darf die betreffende Person auch nicht zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sein, die Erteilung des Visums keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bedeuten und der Antragsteller darf auch keine kriminellen Taten gesetzt haben, die einen Grund für eine Einreiseverweigerung schaffen könnten.

Darüber hinaus muss der Antragsteller aber auch die Zulassungskriterien für besonders hochqualifizierte Arbeitnehmer erfüllen. Hierbei wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) beurteilt, ob aufgrund der Ausbildung, Berufserfahrung, dem Alter und den Sprachkenntnissen 70 von möglichen 100 Punkten nach einem bestimmten Punkteschema erfüllt werden. Dies ist in der Regel nur für Personen möglich, die über einen Hochschulabschluss verfügen, in einer Führungsposition tätig waren, über Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen und nicht älter als 45 Jahre sind.

Nach Erteilung eines Visums zur Arbeitssuche darf sich die betreffende Person dann für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten in Österreich aufhalten, um hier einen Job zu suchen. Wenn sie dann ein Job gefunden hat, berechtigt dieses Visum aber noch nicht zur Arbeitsaufnahme. Dazu muss die betreffene Person einen gesonderter Aufenthaltstitel beantragen.

Welche Alternativen zum Arbeitssuche-Visum gibt es?

Für Staatsbürger zahlreicher Länder besteht die Möglichkeit sich für die Dauer von bis zu 3 Monaten visumfrei in Österreich aufzuhalten. Auch diese Zeit kann bereits dafür genutzt werden einen Arbeitsplatz in Österreich zu finden. Solange sich die betreffende Person rechtmäßig, das heißt während ihres visumfreien Aufenthalts in Österreich aufhält, kann der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels direkt bei der Einwanderungsbehörde in Österreich gestellt werden. Solch eine Inlandsantragstellung berechtigt den Antragsteller aber nicht dazu, über die Gültigkeitsdauer seines visumfreien Aufenthalts hinaus in Österreich zu bleiben. Sollte der Antrag daher nicht rechtzeitig vor Ablauf der 3 Monate bearbeitet worden sein, muss die betreffende Person ausreisen und das Ergebnis des Verfahrens im Ausland abwarten.

Was bedeutet dies nun für Oliver?

Da Oliver die Voraussetzungen als besonders hochqualifizierter Arbeitnehmer nicht erfüllt und ein Arbeitssuche-Visum für ihn daher nicht in Frage kommt, beschließt er einfach auf gut Glück nach Österreich zu reisen um hier einen Job zu suchen. Bereits vom ersten Tag seines Aufenthalts an bewirbt er sich bei Restaurants um eine Stelle als Küchenchef und tatsächlich findet er bereits nach einer Woche eine Stelle in einem Tiroler Tourismusort.

Sein neuer Arbeitgeber hat bereits Erfahrung mit der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern, sodass dieser auch die Beantragung einer Rot-Weiß-Rot Karte für Fachkräfte in Mangelberufen für Oliver übernimmt. Erfreulicherweise erfolgt die Bearbeitung des Antrags von Oliver relativ rasch und auch die notwendige Überprüfung durch das Arbeitsmarktservice erfolgt sehr schnell, sodass Oliver noch innerhalb seines visumfreien Aufenthalts in Österreich eine Rot-Weiß-Rot Karte als Fachkraft in einem Mangelberufen ausgestellt wird.

Oliver ist glücklich wieder bei seiner Lisa sein zu können, seine neue Arbeit macht ihm Freude und er genießt in seiner Freizeit die wunderschöne Tiroler Bergwelt.