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Schlagwort: Säumnisbeschwerde

Säumnisbeschwerde – Was tun bei Untätigkeit der Behörde?

Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Valeriya ist (noch) ukrainische Staatsbürgerin. Sie hat vor einigen Wochen einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt. Alle notwendigen Unterlagen hat sie zusammen mit ihrem Antrag vorgelegt. Wenn die Behörde ihren Antrag nun liegen lässt, kann sie ich durch eine Säumnisbeschwerde dagegen zur wehr setzen.

Sie hofft aber, dass sie bereits in einigen Wochen ihren österreichischen Reisepass in Händen halten wird. Tatsächlich erhält Valeriya auch kurz nach ihrer Antragstellung eine Einladung zur Ablegung der Staatsbürgerschaftsprüfung, die sie auch ohne Probleme besteht.     

Gespannt wartet Valeriya nun jeden Tag auf einen positiven Bescheid der Behörde, doch es passiert monatelang nichts.

Trotz mehrmaligem Nachfragen bei der Behörde ist seit Valeriyas Antragstellung mittlerweile bereits über ein halbes Jahr vergangen und sie hat keine neue Informationen zu ihrem Staatsbürgerschaftsantrag erhalten.

Kann Valeriy die Entscheidung der Behörde beschleunigen?

Wann kann Säumnisbeschwerde erhoben werden?

Eine Verwaltungsbehörde muss grundsätzlich ohne unnötige Verzögerung, spätestens aber nach 6 Monaten einen Bescheid zu erlassen. Das gilt auch für einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Diese Frist beginnt mit dem Tag an dem der Antrag bei der Behörde einlangt..

Trifft die Behörde innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, hat der Antragsteller die Möglichkeit Säumnisbeschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht zu erheben.

Die schriftliche Säumnisbeschwerde muss strengen formellen, gesetzlich genau vorgesehenen Inhaltsanforderungen entsprechen und muss daher sehr sorgfältig verfasst werden.

Nach Einbringung der Säumnisbeschwerde kann die Behörde aber immer noch innerhalb einer Frist von bis zu 3 Monaten den beantragten Bescheid erlassen. Ob sie das tut liegt in ihrem Ermessen. Holt die Behörde den beantragten Bescheid nicht nach, hat sie die Säumnisbeschwerde zusammen mit allen Unterlagen dem zuständigen Verwaltungsgericht vorzulegen.

Dieses kann es sich in seiner Entscheidung auf die wichtigsten rechtlichen Fragen beschränken. Das Verwaltungsgericht kann der Behörde auftragen, den versäumten Bescheid binnen höchstens 8 Wochen nachzuholen. Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht aber auch die Möglichkeit in der Sache selbst zu entscheiden.

Amtshaftungsanspruch bei Säumnis

Nicht zuletzt kann durch einen schwerwiegenden Verstoß der Behörde gegen ihre Entscheidungspflicht aber auch ein Amtshaftungsanspruch, also ein Schadenersatzanspruch gegen den öffentlichen Rechtsträger der Behörde (das jeweilige Bundesland) entstehen, der allerdings im Rahmen eines gesonderten Gerichtsverfahrens geltend gemacht werden muss.

Valeriya ist also nicht völlig wehrlos. Sie hat auf jeden Fall die Möglichkeit durch eine Säumnisbeschwerde gegen die Untätigkeit der Behörde vorzugehen.