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Schlagwort: Rot-Weiß-Rot – Karte Plus

Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für Vertriebene aus der Ukraine

Ab 1.10.2024 können Vertriebene aus der Ukraine eine die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus erhalten. Dieser Aufenthaltstitel umfasst einen unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, sowohl für unselbstständige, als auch selbstständige Arbeit und ist Voraussetzung für die Erlangung eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt EU„.

Was sind die Voraussetzungen um eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus als Vertriebener aus der Ukraine zu erhalten

Personen, die sich als Vertriebene aus der Ukraine in Österreich aufhalten (blaue Karte), können dann eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus erhalten, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllen, Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen können und in den letzten 24 Monaten zumindest 12 Monate in einem vollversicherten Beschäftigungsverhältnis oder als selbstständig Tätige versichert waren. Vollversichert ist man dann, wenn man als Arbeitnehmer mehr als € 518,44 pro Monat und als Selbstständiger € 6.221,28 pro Jahr verdient (Werte für 2024).

Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus sind:
a) Ein ausreichend gesicherter Lebensunterhalt: Dazu muss das monatlich verfügbare Nettoeinkommen, nach Abzug der Fixkosten für Miete oder Schulden, eine bestimmte Mindestschwelle erreichen (2024 sind das € 1.217,96 für Alleinstehende und € 1.921,46 für Ehepaare, pro Kind kommen weitere € 187,93 dazu). Solange Sie Grundversorgung (zB durch die Caritas) erhalten, ist Ihr Lebensunterhalt nicht ausreichend gesichert.
b) Krankenversicherung in Österreich: Dies ist bei einer legalen Beschäftigung in Österreich automatisch der Fall.
c) Rechtsanspruch auf eine ausreichende Unterkunft für sich selbst und die Familie.
d) Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.

Die zur Erteilung der Rot-Weiß-Rot – Karte Plus erforderlichen Deutschkenntnisse auf A1-Niveau müssen durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden (Österreichisches Sprachdiplom-ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH, Österreichischer Integrationsfonds ÖIF).

Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus wird zunächst nur für ein Jahr erteilt. Wer Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt (Deutschkenntnisse auf A2 Niveau) kann die Karte für 3 Jahre erhalten.

Grundsätzlich ist die Dauer der Gültigkeit der Karte an die Gültigkeit des ukrainischen Reisepasses gebunden. Für männliche ukrainische Staatsbürger, die ihren Reisepass außerhalb der Ukraine nicht verlängern können, kann aber eine Ausnahme beantragt werden.

Darüber hinaus wird ausdrücklich bestätigt, dass im Fall der Beantragung einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für Vertriebene die bereits mit einem Ausweis für Vertriebene zurückgelegten Zeiten als rechtmäßige Niederlassung gelten. Diese Zeiten können also in der Folge auch für die notwendigen Aufenthaltszeiten für einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ angerechnet werden.

Wie erfolgt die Beantragung

Die Antragstellung für eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus erfolgt ab 1.10.2024 bei der zuständigen Einwanderungsbehörde (in Wien MA 35). Sie können Ihren Antragstermin in Wien bereits jetzt beim Support Referate Einwanderung buchen.