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Schlagwort: Ukraine

Ausländerbeschäftigung: Erleichterungen bei Rot-Weiß-Rot – Karte und für Vertriebene aus der Ukraine

Neuerungen bei Ausländerbeschäftigung: Heute sind einige Änderungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Kraft getreten, die sowohl für Vertriebene aus der Ukraine, als auch für Drittstaatsangehörige, die eine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen, Erleichterungen bringen.

Keine Beschäftigungsbewilligung für Vertriebene aus der Ukraine

Bis dato konnten Personen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts in der Ukraine nach dem 24.2.2022 von dort vertrieben wurden, zwar einer Beschäftigung in Österreich nachgehen, es war allerdings erforderlich, dass vor Aufnahme dieser Beschäftigung vom Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt wurde, was für den Arbeitgeber einen erhöhten Arbeitsaufwand und Verzögerungen bedeutete. Dieses Erfordernis fällt nun weg.

Ab sofort können Personen, die über einen Ausweis für Vertriebene verfügen, eine Beschäftigung in Österreich beginnen, ohne dass der Arbeitgeber vorab eine Beschäftigungsbewilligung einholen muss. Die allgemeinen arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben, die für alle Arbeitnehmer in Österreich gelten, wie ein Verbot der Unterentlohnung oder der Verpflichtung zur Anmeldung bei der Sozialversicherung, bleiben aber natürlich auch für Vertriebene aus der Ukraine aufrecht.

Ausländerschäftigung: Änderung der Zulassungskriterien bei der Rot-Weiß-Rot – Karte

Weitere Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zur Ausländerbeschäftigung betreffen die Punkteschemata, die zur Beurteilung der Erteilungsvoraussetzungen für Rot-Weiß-Rot – Karten herangezogen werden. Ab sofort werden bei der Beurteilung der Erteilungsvoraussetzungen einer Rot-Weiß-Rot – Karte als besonders hochqualifizierte Arbeitskraft, Fachkraft in einem Mangelberuf, sonstige Schlüsselkraft oder als Start-up-GründerIn auch Sprachkenntnisse in Französisch, Spanisch, Bosnisch-, Kroatisch, oder Serbisch (BKS) mit 5 Punkten angerechnet, sofern diese jeweils zumindest auf B1-Niveau des europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden können.

Ausländerbeschäftigung: Änderungen für Stammmitarbeiter

Darüber hinaus wird auch die Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot – Karte für Stammmitarbeiter (Saisoniers) erleichtert. Ab sofort müssen diese nur noch Deutschkenntnisse auf A1-Niveau des europäischen Referenzrahmens für Sprachen und nicht mehr, wie bisher, auf A2-Niveau nachweisen, um zu einer Beschäftigung als Stammmitarbeiter zugelassen zu werden und so eine Rot-Weiß-Rot – Karte erhalten zu können.

Beschäftigung von Ukrainern in Österreich wird erleichtert

Während für Personen aus der Ukraine, denen als Vertriebene ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich zukommt, bis dato vor Beginn einer Beschäftigung eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS beantragt werden musste, fällt diese Voraussetzung nun weg. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss soll Ende März 2023 im österreichischen Parlament beschlossen werden.

Dies bedeutet, dass Vertriebene aus der Ukraine in Zukunft ohne weitere Voraussetzungen, so wie andere Arbeitnehmer auch, in Österreich beschäftigt werden dürfen.

Aber Achtung, wer sich als Geflüchteter aus der Ukraine noch in der Grundversorgung eines Bundeslandes befindet, hat zu beachten, dass diese durch die Aufnahme einer Beschäftigung, durch die die Zuverdienstgrenzen überschritten werden, auf die Grundversorgung angerechnet wird.