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Schlagwort: Staatsbürgerschaft

Österreichische Staatsbürgerschaft für Staatenlose

Wer nach dem Recht keines Staates der Welt eine Staatsangehörigkeit besitzt, gilt als staatenlos. Grundsätzlich erwerben Staatenlose die österreichische Staatsbürgerschaft unter den gleichen Bedingungen wie alle anderen Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft. Für Menschen, die in Österreich geboren wurden, gibt es aber Erleichterungen.

Es gibt viele Gründen, aus denen Menschen staatenlos sein können, wie politische Umstürze und Krisen im Heimatland, Diskriminierung und Verfolgung, widersprüchliche Gesetzgebung in einzelnen Staaten oder schlicht weil die bereits die eigenen Eltern staatenlos waren.

Grundsätzlich können staatenlose Personen die österreichische Staatsbürgerschaft nur unter denselben Bedingungen erwerben, wie andere Menschen, mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft auch. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Wenn eine staatenlose Person aber in Österreich geboren wurde und in mindestens 10 Jahre lang in Österreich ihren Hauptwohnsitz hatte kann sie die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, ohne dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (wie Mindesteinkommen und Sprachkenntnisse) erfüllt sein müssen. Dabei dürfen keine Ablehnungsgründe wie bestimmte Vorstrafen vorliegen und die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Aber Achtung, die Staatsbürgerschaft kann nur bis zum 21. Geburtstag beantragt werden.

Die Stadt Wien hat als erstes Bundesland eine eigene Infoseite zu diesem Thema online gestellt. Die Beratung durch eine Rechtsanwaltskanzlei ersetzt die Erstinformationsveranstaltung und bringt den Vorteil, dass individuell auf den eigenen Fall und die individuellen Fragen eingegangen werden kann.

Wir stehen Ihnen bei der Vorbereitung und Abwicklung der Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft als verlässlicher Partner zur Seite. Buchen Sie Ihren Termin für ein Erstberatungsgespräch hier!

Gefahr für öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit – Staatsbürgerschaft verweigert

Kann die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft verweigert werden, obwohl eigentlich alle Erteilungsvoraussetzungen vorliegen? Ja, wenn dies eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit bedeuten würde.

Abdul lebt seit beinahe 10 Jahren als anerkannter Konventionsflüchtling in Österreich. Er ist hervorragend integriert, hat eine Deutsch-Sprachprüfung auf C1-Niveau abgelegt und arbeitet seit mehreren Jahren als Filialleiter einer großen Handelskette.

Abdul hat die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragt. Obwohl er alle Voraussetzungen dafür erfüllt, wie einen ausreichend langen, durchgehenden und rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich, Unbescholtenheit und einen gesicherten Lebensunterhalt, wird ihm die Erteilung der österreichischen Staatsbürgerschaft verweigert. Die Behörde begründet das damit, dass er eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstellt. Was war geschehen?

Wann kann die Erteilung der österreichischen Staatsbürgerschaft verweigert werden?

Eine der Voraussetzungen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist, dass der Antragsteller eine bejahende Einstellung zur Republik hat und keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder andere verfassungsrechtlich geschützte öffentliche Interessen bedeutet.

Die Staatsbürgerschaftsbehörde prüft in diesem Zusammenhang, ob der Antragsteller in der Vergangenheit strafbare Handlungen gesetzt hat. Es kommt dabei nicht darauf an, welche Art von Gesetz übertreten wurde und ob es sich dabei um gerichtlich strafbare Handlungen oder Verwaltungsübertretungen handelt. Es ist nicht einmal erforderlich, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist bzw dass die Strafe tatsächlich verhängt wurde.

Bei der Prüfung kommt es auf das Gesamtverhalten des Antragstellers an. Dieses wird von seinem Charakterbild bestimmt, dass sich durch die Art der begangenen Straftat ergibt. Es kommt dabei auch auf die Schwere der begangenen Tat an und wie lange diese seit dem Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde zurückliegt. Umso kürzer der Zeitraum des Wohlverhaltens zwischen der Tat und der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist, desto eher wird dies ein Verleihungshindernis bedeuten?

Welche Taten gelten als Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit

Der häufigste Grund, aus dem die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft verweigert wird, sind Verkehrsstrafen. Es kommt dabei einerseits auf die Schwere der Übertretung der Straßenverkehrsordnung an, sowie auf deren Häufigkeit. Eine einmalige Strafe wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird in der Regel kein Verleihungshindernis bedeuten, zumal dies ohnehin oft in Form einer Anonymverfügung geahndet wird und bei fristgerechter Bezahlung auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr aufscheint. Verwaltungsstrafen wegen schwerwiegender Verkehrsdelikte, wie stark überhöhter Geschwindigkeit, Fahren über eine rote Ampel, alkoholisiertes Autofahren oder Fahren ohne Führerschein werden der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft in der Regel aber jedenfalls entgegenstehen.

Neben Verkehrsstrafen können auch sämtliche anderen Straftaten in die Beurteilung mit einbezogen werden. Strafrechtliche Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe stehen der Verleihung der Staatsbürgerschaft ohnehin entgegen, aber auch Taten, nach denen es zu keiner Verurteilung oder Bestrafung gekommen ist, weil sie außergerichtlich erledigt werden konnten oder eingestellt wurden, werden im Rahmen einer Gesamtverhaltensprüfung in das Staatsbürgerschaftsverfahren mit einbezogen. Das bedeutet, dass allein die Tatsache, dass in der Vergangenheit ein (verwaltungs)strafrechtliches Verfahren gegen einen Antragsteller geführt wurde, genügen kann, damit die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft verweigert wird.

Konsequenz für Antragsteller

Abdul war vor seinem aktuellen Job einige Jahre lang als Taxifahrer tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat er zahlreiche Verwaltungsstrafen wegen mehrerer geringfügiger Übertretungen der Straßenverkehrsordnung erhalten. Die letzte Strafe erhielt er vor ca 2 Jahren mit seinem Privat-PKW wegen unerlaubten Parkens im Park- und Halteverbot. Die zuständige Staatsbürgerschaftsbehörde konnte daher im Hinblick auf das Charakterbild von Abdul nicht zu einer positiven Zukunftsprognose gelangen und musste davon ausgehen, dass er auch in Zukunft die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung missachten wird. Wenn sich Abdul nun mehrere Jahre unauffällig verhält und keine neuen Verkehrsstrafen begeht, kann ein neuer Antrag auf Erteilung der österreichischen Staatsbürgerschaft aber Erfolg haben.

Bedeutung der Unehelichkeit beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft

Luan spielt leidenschaftlich gerne Fußball und wird von seinem Verein in eine österreichweit ausgewählte Jugendmannschaft geschickt, um an internationalen Turnieren teilzunehmen. Eine der Voraussetzungen für die Teilnahme an diesen Turnieren, ist der Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Luan wurde im September 2012 in Wien geboren. Sein Vater ist österreichischer Staatsbürger, seine Mutter ist Brasilianerin, die ein Daueraufenthaltsrecht in Österreich besitzt. Luans Eltern waren nie verheiratet und haben sich bereits vor seiner Geburt getrennt.

Luan, der bisher nur einen brasilianischen Pass besessen hat, möchte daher nun auch die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen.

Erwerb durch Geburt

Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz sieht vor, dass Kinder bereits mit dem Zeitpunkt ihrer Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn entweder der Vater oder die Mutter österreichischer Staatsbürger ist. Da Luan einen österreichischen Vater hat, geht er davon aus, dass der Erwerb kein Problem für ihn sein sollte.

Diese Regelung ist jedoch relativ neu und erst mit 1.11.2013 in Kraft getreten. Bis dahin wurde im Staatsbürgerschaftsrecht zwischen ehelichen und unehelichen Kindern unterschieden. Unehelich geborene Kinder erhielten die österreichische Staatsbürgerschaft bis dahin nur dann, wenn die Mutter im Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürgerin war. Die österreichische Staatsbürgerschaft des Vaters änderte daran nichts.

Diese Regelung wurde zwar mit Wirkung zum Stichtag 1.11.2013 beseitigt, sie wirkt aber nicht zurück. Das bedeutet, dass uneheliche Kinder österreichischer Väter nur dann die österreichische Staatsbürgerschaft von Geburt an erwerben, wenn sie nach dem 31.10.2013 geboren wurden.

Staatsbürgerschaft für Luan

Luan wurde also zu früh geboren, um in den Genuss der neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu kommen. Wenn er die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten möchte, ist er nun auf ein Verleihungsverfahren bei der Staatsbürgerschaftsbehörde angewiesen, wobei Voraussetzung hierfür ist, dass auch dem Vater von Luan die Obsorge zukommen muss.

Alternativ dazu bestünde aber auch noch die Möglichkeit, dass Luans Eltern heiraten, wodurch er nachträglich die österreichische Staatsbürgerschaft durch Legitimation erwerben könnte. Sollte Luan bis dahin schon 14 Jahre alt sein, müsste er selbst und seine gesetzlichen Vertreter binnen drei Jahren ab Eheschließung der Eltern dem Erwerb der Staatsbürgerschaft zustimmen. Da Luans Eltern aber bereits andere Ehepartner haben, ist diese Option für ihn ausgeschlossen. Es bleibt daher nur der mühselige Weg die österreichische Staatsbürgerschaft im Wege der Verleihung zu erhalten für Luan übrig.

Säumnisbeschwerde – Was tun bei Untätigkeit der Behörde?

Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Valeriya ist (noch) ukrainische Staatsbürgerin. Sie hat vor einigen Wochen einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt. Alle notwendigen Unterlagen hat sie zusammen mit ihrem Antrag vorgelegt. Wenn die Behörde ihren Antrag nun liegen lässt, kann sie ich durch eine Säumnisbeschwerde dagegen zur wehr setzen.

Sie hofft aber, dass sie bereits in einigen Wochen ihren österreichischen Reisepass in Händen halten wird. Tatsächlich erhält Valeriya auch kurz nach ihrer Antragstellung eine Einladung zur Ablegung der Staatsbürgerschaftsprüfung, die sie auch ohne Probleme besteht.     

Gespannt wartet Valeriya nun jeden Tag auf einen positiven Bescheid der Behörde, doch es passiert monatelang nichts.

Trotz mehrmaligem Nachfragen bei der Behörde ist seit Valeriyas Antragstellung mittlerweile bereits über ein halbes Jahr vergangen und sie hat keine neue Informationen zu ihrem Staatsbürgerschaftsantrag erhalten.

Kann Valeriy die Entscheidung der Behörde beschleunigen?

Wann kann Säumnisbeschwerde erhoben werden?

Eine Verwaltungsbehörde muss grundsätzlich ohne unnötige Verzögerung, spätestens aber nach 6 Monaten einen Bescheid zu erlassen. Das gilt auch für einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Diese Frist beginnt mit dem Tag an dem der Antrag bei der Behörde einlangt..

Trifft die Behörde innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, hat der Antragsteller die Möglichkeit Säumnisbeschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht zu erheben.

Die schriftliche Säumnisbeschwerde muss strengen formellen, gesetzlich genau vorgesehenen Inhaltsanforderungen entsprechen und muss daher sehr sorgfältig verfasst werden.

Nach Einbringung der Säumnisbeschwerde kann die Behörde aber immer noch innerhalb einer Frist von bis zu 3 Monaten den beantragten Bescheid erlassen. Ob sie das tut liegt in ihrem Ermessen. Holt die Behörde den beantragten Bescheid nicht nach, hat sie die Säumnisbeschwerde zusammen mit allen Unterlagen dem zuständigen Verwaltungsgericht vorzulegen.

Dieses kann es sich in seiner Entscheidung auf die wichtigsten rechtlichen Fragen beschränken. Das Verwaltungsgericht kann der Behörde auftragen, den versäumten Bescheid binnen höchstens 8 Wochen nachzuholen. Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht aber auch die Möglichkeit in der Sache selbst zu entscheiden.

Amtshaftungsanspruch bei Säumnis

Nicht zuletzt kann durch einen schwerwiegenden Verstoß der Behörde gegen ihre Entscheidungspflicht aber auch ein Amtshaftungsanspruch, also ein Schadenersatzanspruch gegen den öffentlichen Rechtsträger der Behörde (das jeweilige Bundesland) entstehen, der allerdings im Rahmen eines gesonderten Gerichtsverfahrens geltend gemacht werden muss.

Valeriya ist also nicht völlig wehrlos. Sie hat auf jeden Fall die Möglichkeit durch eine Säumnisbeschwerde gegen die Untätigkeit der Behörde vorzugehen.

Staatsbürgerschaft in Österreich – Ist Ihr Einkommen zur Verleihung hoch genug?

Ist Ihr Lebensunterhalt zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft hinreichend gesichert?

Die österreichische Staatsbürgerschaft darf nur an Personen verliehen werden, die ihren Lebensunterhalt in Österreich durch ein entsprechendes Einkommen und ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen decken können und dieses ausreichend abgesichert haben.

Geben Sie Ihr Einkommen und Ihre regelmäßigen Aufwendungen ein und erfahren Sie sofort, ob Ihr Einkommen zur Beantragung ausreichend gesichert ist.

Dieses Berechnungstool dient lediglich der ersten Orientierung zu der Frage, ob Ihr Lebensunterhalt zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ausreichend gesichert ist. Die Berechnung ist beispielhaft für eine alleinstehende Person ohne Kinder, bei einer Antragstellung Ende 2022.

Dieses Berechnungstool bietet keine verbindliche Rechtsauskunft und kann eine detaillierte Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Rechtsanwalt Dr. Alexander Raidl, BA übernimmt keinerlei Haftung aus der Nutzung dieses Berechnungstools.

Checkliste Unterlagen für österreichische Staatsbürgerschaft

Welche Unterlagen müssen bei der Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft vorbereitet werden?

Ich erhielt zuletzt folgende Anfrage von Ahmed aus Wien:

Guten Tag, ich heiße Ahmed, stamme aus Ägypten und lebe seit mittlerweile sieben Jahren in Österreich. Ich habe in Ägypten ein technisches Studium abgeschlossen und konnte eine Rot-Weiß-Rot – Karte für besonders hochqualifizierte Arbeitskräfte erhalten, die ich mittlerweile in einen Daueraufenthaltstitel EU umwandeln konnte.

Ich bin sehr zufrieden mit meinem Leben in Österreich, möchte dauerhaft hier bleiben und nun die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen. Ich gehe davon aus, dass ich sämtliche Voraussetzungen erfülle, damit mir die Staatsbürgerschaft verliehen wird und frage mich nun welche Unterlagen bei der Antragstellung bei der zuständigen Behörde vorzulegen sind.

Bei meiner ersten Recherche im Internet konnte ich aber nur die Information finden, dass ich im Rahmen eines Erstgesprächs bei der Einwanderungsbehörde über die erforderlichen Dokumente informiert werde. Ich habe aber bereits Erfahrung mit den österreichischen Einwanderungsbehörden und weiß, dass die Mitarbeiter dort manchmal nicht so hilfreich sind, wie ich mir das wünschen würde. Ich will bereits vorab wissen, welche bürokratischen Hürden mich bei der Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft erwarten.

Antwort:

Lieber Ahmed, diese Checkliste gibt Ihnen einen ersten Überblick, welche Unterlagen bei der Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft notwendig sein können. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen verlangt werden, die hier nicht aufgelistet sind. Dies hängt wesentlich von der für Ihren Antrag zuständigen Behörde ab.